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Holtzklotz

© dpa

Prozess: Zeugen: Angeklagter Holzklotzwerfer litt nicht unter Entzug

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Holzklotzwerfer von Oldenburg wurden am Dienstag ein Polizist und zwei Mediziner als Zeugen gehört. Nach ihrer Aussage litt der 31-jährige Drogenabhängige nicht unter Entzugserscheinungen.

Der mutmaßliche drogenabhängige Holzklotzwerfer von Oldenburg hat nach Angaben von Zeugen bei den Polizeivernehmungen nicht unter Entzugserscheinungen gelitten. "Er hat einen guten Eindruck gemacht, er war zeitlich und örtlich orientiert", sagte ein Polizeiarzt am Dienstag im Mordprozess vor dem Landgericht Oldenburg. Der Mediziner hatte den Angeklagten im Mai bei einer Befragung untersucht. Die Verteidigung hatte den Ermittlern "verbotene Vernehmungsmethoden" vorgeworfen.

Der Beschuldigte hatte zunächst eingeräumt, am Ostersonntag 2008 einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbahnbrücke geworfen zu haben. Das Wurfgeschoss durchschlug die Windschutzscheibe eines vorbeifahrenden Autos und tötete eine 33 Jahre alte Mutter aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer Kinder. Später widerrief der Beschuldigte sein Geständnis.

Die Aussagen des Angeklagten dürfen nicht verwertet werden

Die Ermittler seien mit der Heroinabhängigkeit von Nikolai H. falsch umgegangen, argumentierte die Verteidigung. Es sei ohne eine psychische Begutachtung nur auf körperliche Signale geachtet worden. Die Angaben des Angeklagten, der an diesem Verhandlungstag 31 Jahre alt wurde, dürften deshalb nicht verwertet werden.

Das Gericht befragte am Dienstag auch einen Polizisten, der bei einer Vernehmung im April dabei war. Der Angeklagte sei zwar angespannt und nervös gewesen, sagte der Beamte. Es habe aber keine erkennbaren Anzeichen dafür gegeben, dass er nicht vernehmungsfähig sei. Bei früheren Versuchen, mit dem Beschuldigten Kontakt aufzunehmen, habe dieser mehrmals Entzugserscheinungen gehabt. Von einer Befragung sei dann immer abgesehen worden.

Zu Beginn des Prozesstages hatte die Verteidigung eine Flut neuer Anträge gestellt. Die Kammer lehnte anschließend erneut die Forderung nach einem zweiten Pflichtverteidiger ab. Verteidiger Matthias Koch kritisierte zudem, dass jeder als Zeuge aussagende Polizist künftig von einem Rechtsbeistand begleitet werden soll. Der Anwalt zitierte einen Medienbericht, demzufolge der Steuerzahler dafür aufkommen müsse. Koch stellte deshalb Strafanzeige wegen "Haushaltsuntreue". Die "hochkarätigen und geschulten Polizisten" bräuchten bei den Befragungen des Gerichts keinen Rechtsanwalt. (sgo/dpa)

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