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Der wegen Mordes an zwei Patienten angeklagte Krankenpfleger (M.) sitzt zu Beginn der Verhandlung zwischen seinen Rechtsanwälten Ömer Sahinci (l.) und Benedikt Stehlein (r.) im Gerichtssaal.

© dpa/Lennart Preiss

Zweifacher Mord und sechsfacher Mordversuch: Todespfleger von München muss lebenslang in Haft

Dem Krankenpfleger steht eine lange Haftstrafe bevor. Wegen der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nicht absehbar.

Stand:

Das Landgericht München I hat einen Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Eine anschließende Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, verhängte das Gericht nicht, allerdings ein lebenslanges Berufsverbot als Alten- und Krankenpfleger.

Der junge Mann hatte vor Gericht eingeräumt, Patienten auf einer Wachstation im Klinikum rechts der Isar in München Medikamente gespritzt zu haben, um sie ruhigzustellen.

Zwei seiner Patienten starben, drei überlebten die insgesamt sechs Mordversuche. (dpa)

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