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Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (l. und r.) stehen vor Beginn der Verhandlung im Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II neben ihren Rechtsanwälten Sarah Stolle (2.v.l.), Alexander Stevens (3.v.l.), Alexander Betz (4.v.l.) und Gerhard Bink (5.v.l.).

© dpa/Sven Hoppe

Update

Prozess um Dreifachmord in Starnberg: Hauptangeklagter zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Auch das Urteil gegen den Mitangeklagten fiel nun.

Stand:

Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg hat das Landgericht München II lange Jugendstrafen verhängt. Den Hauptangeklagten Maximilian B. verurteilte das Gericht am Montag wegen Mordes und weiterer Taten zu 13 Jahren Jugendhaft, seinen mitangeklagten Freund Samuel V. zu achteinhalb Jahren wegen Mordes.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass B. vor gut drei Jahren einen Freund und dessen Eltern im Schlaf erschossen hatte. V. war laut Urteil als Helfer Mittäter.

Die Vorsitzende Richterin Regina Holstein sagte, die beiden Verurteilten hätten „ein cooles Gangsterleben“ führen wollen. In der Urteilsbegründung sagte die Richterin außerdem, dass die beiden Verurteilten Geldnöte gehabt hätten. Der Hauptangeklagte habe sein Opfer „regelrecht hingerichtet“.

Bei dem Mitangeklagten stehe fest, „dass er das als Mittäter gemacht hat, er habe gewusst, dass der Sohn in der Nacht getötet werden sollte, wenn er schlafe, damit man an seine Waffen komme“.

Hauptangeklagter wollte offenbar an Waffen kommen

Der Hauptangeklagte hatte vor einem Jahr ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden 21 und 22 Jahre alten Angeklagten gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist ungewöhnlich

Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist in zweifacher Hinsicht ungewöhnlich: Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahren möglich.

Und zweitens fordert die Anklagebehörde die gleiche Strafe für den 22 Jahre alten Deutschen, der zugegeben hat, drei Menschen erschossen zu haben und den 21-jährigen Slowaken, der die Tat zwar mitgeplant haben soll, am Tatort aber gar nicht anwesend war.

Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern wird vor Beginn der Verhandlung um den Dreifachmord in Starnberg in den Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II geführt.

© dpa/Sven Hoppe

Laut Anklage fuhr er seinen Freund und Mitbewohner zum Tatort und holte ihn nach den mutmaßlichen Morden wieder dort ab. Seine Verteidiger haben Freispruch vom Mordvorwurf gefordert, lediglich eine Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls räumten sie ein.

Der Hauptangeklagte ist geständig

Er habe „weder die Tat geplant noch Tatvorbereitungen getroffen“, hieß es im Plädoyer seiner Verteidiger in der vergangenen Woche zum Mordvorwurf. „Eine Mittäterschaft ist also ausgeschlossen, auch wenn es sich die Staatsanwaltschaft noch so sehr wünscht.“

Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen.

Ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind.

Hauptangeklagter im Prozess um den Dreifachmord in Starnberg

„Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind“, sagte der Angeklagte am Montagvormittag in seinem letzten Wort.

Hauptangeklagter habe Amoklauf im Einkaufszentrum verhindern wollen

Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Die Richterin ging davon aus, dass ein Amoklauf des Opfers wirklich im Raum gestanden hat.

Der Hauptangeklagte habe deshalb entschieden, dass die Tat nun sein müsse - einerseits um Schlimmeres zu verhindern, andererseits, weil er ansonsten nicht mehr an die Waffen gekommen wäre.

Ein möglicherweise geplanter Amoklauf „rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz“, hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Verteidigung des Mittäters will in Revision gehen

Die Verteidigung des Mittäters plant schon die Revision. Die Mittäterschaft seines Mandanten sei seit seinem Plädoyer „nicht mehr haltbar“, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens der Deutschen Presse-Agentur kurz nach dem Urteil.

Er begründet das damit, dass in einem Video vom Tatort die Tatwaffe zu sehen ist, die später in der Hand des getöteten Freundes gefunden wurde. Der Hauptangeklagte sagt in dem Video, das seien die Waffen, die er gleich mitnehme.

Daraus schließt Stevens, dass sein Mandant von dem Plan, es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen, nichts gewusst haben kann.

Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen.

Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war. (dpa/AFP)

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