35. Coming-Out-Tag: Das offen queere Leben feiern
Anlässlich des internationalen Coming-Out-Tages erneuert der Lesben- und Schwulenverband Deutschland seine Forderung nach besserem Rechtsschutz für LSBTIQ-Menschen durch das Grundgesetz.
Seit 1988 wird am 11. Oktober der Coming-Out-Tag international gefeiert. Der Tag soll Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) dabei unterstützen, mit ihrer sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität offen umzugehen.
Dazu erklärt Mara Geri aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD): „Dieser Tag geht die gesamte Gesellschaft an: Bei allen Verbündeten für die Gleichberechtigung von LSBTIQ* und damit allen Demokrat*innen liegt die Verantwortung, gemeinsam mit der Community ein gesellschaftliches Klima von Akzeptanz und Offenheit zu schaffen, in welchem ein sicheres und positives Coming-Out möglich ist.“
Regierung und Legislative seien in der Pflicht, LSBTIQ* als Teil der Gesellschaft zu behandeln, ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen und Gesetze inklusiv und queersensibel zu formulieren. Dazu gehöre insbesondere der umfassende Schutz von LSBTIQ* vor Diskriminierung durch eine entsprechende Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes.
Seit 2021 setzen sich diverse Initiativen dafür ein, dass der Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Artikel 3 aufgenommen wird. Auch viele Prominente unterstützen diese Forderung. (Qsp)
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