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Demonstration für trans Rechte.

© IMAGO/Maskot

Finnisches Trans-Gesetz reformiert: Sterilisationszwang und Begutachtung werden abgeschafft

Finnland hat sein Trans-Gesetz reformiert. Unfruchtbarkeit, psychiatrische Gutachten oder Hormontherapien sind keine Voraussetzungen für eine Änderung des Geschlechseintrags mehr.

In Finnland wurde am Mittwoch eine Reform des Trans-Gesetzes beschlossen. Mit 113 zu 69 Stimmen wurde die Gesetzesreform angenommen, die es trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen erleichtern soll, den offiziellen Geschlechtseintrag zu ändern.

„Das Ergebnis ist nicht nur ein Grund zur Freude und zum Feiern, sondern auch eine große Erleichterung“, schrieb die Organisation „Trans ry“ am Mittwochabend. Auch die queere Organisation „Seta ry“, sprach von einem „historischen Augenblick“. Seit vielen Jahren kämpfen trans Personen in Finnland für ihre Rechte.

Im Gegensatz zu anderen skandinavischen Ländern wie Schweden oder Norwegen, wo es relativ unkompliziert möglich ist, den Geschlechtseintrag zu ändern, gab es in Finnland bislang einen Sterilisierungszwang. So mussten trans Personen nachweislich sterilisiert oder unfruchtbar sein, um den Geschlechtseintrag ändern lassen zu können.

Das soll sich nun ändern: Mit der Gesetzesreform reicht künftig die Erklärung der jeweiligen erwachsenen Person, um den Geschlechtseintrag ändern lassen zu können. Psychiatrische Gutachten oder Hormontherapien sind keine Voraussetzungen mehr. Eine Regelung für minderjährige Personen ist in der Reform nicht vorgesehen. (ih)

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