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Staatsanwaltschaft ermittelt : Auswärtiges Amt soll Tausende Einreisen mit minderwertigen Papieren forciert haben
Mitarbeiter des Auswärtigen Amts stehen einem Bericht zufolge im Verdacht, Einreisen mit gefälschten Papieren ermöglicht zu haben. Es soll um tausende Fälle in den letzten fünf Jahren gehen.
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Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes sollen deutsche Botschaften und Konsulate dienstlich angewiesen haben, Menschen mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise nach Deutschland dennoch zu genehmigen. Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus haben in dem Fall die Ermittlungen aufgenommen. Das berichtet der „Focus“.
Auf diesem Weg sollen laut Focus binnen der vergangenen fünf Jahre Tausende Personen eingereist sein, von denen der Großteil Asyl beantragt haben soll. Genaue Zahlen sind demnach nicht bekannt. Dabei soll es sich vor allem um Menschen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei, aber auch Pakistan und diversen afrikanischen Staaten handeln.
Staatsanwältin Karen Häußer bestätigte dem „Focus“ die Ermittlungen ihrer Behörde in dem Fall. Ein Ermittlungsabschluss sei aber „noch nicht absehbar“. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes teilte mit, in den drei bekannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus gehe es um Einzelfälle, in denen es Fragen zu den bei der Einreise genutzten Dokumenten gebe. Das Auswärtige Amt habe auf die ihm bekannten Einzelfälle mit organisatorischen Maßnahmen reagiert.
Vor rund einem Jahr hatte bereits das Magazin „Cicero“ über das Verfahren zum Verdacht der Rechtsbeugung berichtet. Laut Berliner Staatsanwaltschaft sind die Vorgänge „deckungsgleich“. „Cicero“ hatte damals berichtet, ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums habe Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amtes erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Zusammenhang damit, dass ein Afghane nach Deutschland geholt werden soll.
Im Juni 2023 teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit, es sei ein Anfangsverdacht bejaht worden. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren richtete sich damals noch gegen Unbekannt. Das ist inzwischen anders. (Trf, dpa)
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