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Urlaubssperre. Bis 15. November müssen Thomas-Cook-Geschädigte ihre Ansprüche beim Bundesjustizministeriums angemeldet haben.

© Christian Ohde/Imag

Tagesspiegel Plus

Thomas Cook und andere Ausfälle: Reiserücktritts-Verunsicherung

Es kann praktisch sein, sich gegen den Ausfall einer Reise zu versichern. Aber was ist, wenn man wegen Corona ohnehin nicht reisen darf? Eine Kolumne.

Von Andreas Austilat

Stand:

Es stand am Dienstag in dieser Zeitung: Wer Kunde beim ehemaligen Reise-Riesen Thomas Cook war und bis jetzt sein Geld noch nicht wiedergesehen hat, muss sich beeilen. Denn an diesem Sonntag läuft eine Frist ab. Wer also bis dahin seine Ansprüche beim Bundesjustizministerium nicht online angemeldet hat, geht leer aus. Näheres findet man unter bmjv.de/thomas-cook. Es gibt auch eine Telefon-Hotline, nur leider nicht am Wochenende. Bis vergangenen Dienstag hatte der größere Teil der Kunden seine Ansprüche noch nicht geltend gemacht.

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