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Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Bestimmte Äußerungen der „Bild“ gegenüber Kardinal Woelki sind rechtswidrig
Wegen eines „Bild“-Berichts zog Kardinal Woelki vor Gericht und hatte Erfolg. Doch der Rechtsstreit geht weiter.
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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat mit einer Klage gegen „Bild“ einen Erfolg erzielt. Die Zeitung darf bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Beförderung eines Pfarrers nicht mehr verbreiten, urteilte das Kölner Landgericht am Mittwoch. Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals.
Woelki hatte sich mit seiner Klage gegen einen Online-Bericht von „Bild“ gewehrt. Der Medienkonzern Axel Springer, zu dem „Bild“ gehört, will nach Angaben eines Sprechers gegen das Urteil Berufung einlegen (AZ: 28 O 293/21).
Woelki hatte den Pfarrer 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf befördert. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn.
Nach Auffassung Woelkis hat „Bild fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers zum Stadtdechanten von Düsseldorf im Jahr 2017 dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe.
Laut Urteil hätten die Beklagten „aufgrund der Ehrenrührigkeit der Äußerungen“ vor Gericht beweisen müssen, dass Woelki den Inhalt der Dokumente kannte, als er über die Beförderung des Pfarrers entschied. Dies sei den Beklagten - der Axel Springer SE und einem Reporter - aber nicht gelungen.
In dem Verfahren war auch Woelki selbst vor Gericht aufgetreten und hatte erneut betont, die Personalakte des Pfarrers nicht gekannt zu haben. Auch die Vernehmung von zwei Zeugen habe die konkreten Beweisfragen nicht bestätigt, urteilte die Kammer.
Springer sieht Gerichtentscheidung als „skandalös“
Der Sprecher des Axel-Springer-Konzerns bezeichnete die Entscheidung des Landgerichts als „skandalös“: „Die legitimierte Aufgabe der Presse, Missbrauchstaten aufzudecken, wird durch die vom LG Köln angelegten Maßstäbe unmöglich gemacht.“
Woelkis Anwalt Carsten Brennecke äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. „Das Verfahren hat gezeigt, dass Kardinal Woelki bei der Ernennungsentscheidung des Priesters keine Kenntnis der belastenden Aktenstücke hatte.“ Auch bei früheren Klagen gegen „Bild“ hatte Woelki überwiegend Recht bekommen.
Unabhängig von dem Rechtsstreit zwischen Woelki und dem Unternehmen Axel Springer laufen gegen den Kardinal strafrechtliche Ermittlungen. Dabei geht es um den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung.
Der Kölner Oberhirte steht seit längerer Zeit unter Druck und wird unter anderem wegen seines Umgangs mit Missbrauchsvorwürfen kritisiert. Über sein eingereichtes Rücktrittsgesuch hat Papst Franziskus bisher noch nicht entschieden. (dpa)
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