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Der Unternehmer Alexander Falk (M) kommt in Begleitung von Justizbeamten zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal des Landgerichts.

© Foto: dpa/Arne Dedert

Zweite Gefängnisstrafe für Alexander Falk: BGH bestätigt Haftstrafe nach beauftragtem Schuss auf Anwalt

Der Unternehmer soll einen Kriminellen beauftragt haben, einen Anwalt anzuschießen. Gegen das Urteil legte Falk Revision ein – die jetzt verworfen wurde.

Der Hamburger Verleger-Erbe und einstige Börsenstar Alexander Falk muss aller Voraussicht nach zum zweiten Mal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des 53-Jährigen gegen seine Verurteilung zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe.

Damit ist ein Urteil des Frankfurter Landgerichts aus dem Juli 2020 rechtskräftig, wonach Falk Kriminelle beauftragt hatte, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen.

Bis zum Frankfurter Urteil hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerweise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind.

Falk gehörte zu den reichsten Deutschen

Falk hatte einst als erfolgreicher Internetunternehmer zu den reichsten Deutschen gehört. 2008 wurde er wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er den Wert seiner Firma geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft hatte.

Der angeschossene Anwalt hatte danach eine millionenschwere Schadenersatz-Klage der Gegenseite mit vorbereitet. Den Anschlag auf ihn soll Falk aus Wut, Rache und gekränkter Ehre in Auftrag gegeben haben. Verurteilt wurde er wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. (dpa)

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