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Gesundheit: Akupunktur: Bezeichnung darf aufs ärztliche Praxisschild

Ärzte dürfen künftig die Bezeichnung "Akupunktur" auf ihre Praxisschilder schreiben. Das hat in letzter Instanz nach dreijährigem Rechtsstreit das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ.

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Ärzte dürfen künftig die Bezeichnung "Akupunktur" auf ihre Praxisschilder schreiben. Das hat in letzter Instanz nach dreijährigem Rechtsstreit das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ.: 3 C25.00). Mit dieser Revisions- Entscheidung sei das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig von November 1998 wieder hergestellt worden, sagte der Verwaltungsgerichts-Sprecher Wolfgang Bartsch. Einem Arzt müsse für "interessengerechte und sachangemessene Information" Raum bleiben.

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