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Gesundheit: Der Weg zur Zulassung

Ausländische Studenten benötigen für die Beantragung eines zunächst auf drei Monate befristeten Studienvisums: - die (vorläufige) Zulassung bei einer deutschen Hochschule oder eine Bewerbungsbestätigung; - einen Finanzierungsnachweis für mindestens ein Jahr über rund 6000 Euro, die durch Stipendium, Bürgschaft oder Barvermögen gedeckt sein müssen; - ein Zeugnis über Deutschkenntnisse; die endgültige Zulassung an der Universität gibt es erst nach erfolgreich absolviertem Sprachtest. Nach Einreise und Zulassung wird das Studienvisum für zwei Jahre erteilt.

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Ausländische Studenten benötigen für die Beantragung eines zunächst auf drei Monate befristeten Studienvisums:

- die (vorläufige) Zulassung bei einer deutschen Hochschule oder eine Bewerbungsbestätigung;

- einen Finanzierungsnachweis für mindestens ein Jahr über rund 6000 Euro, die durch Stipendium, Bürgschaft oder Barvermögen gedeckt sein müssen;

- ein Zeugnis über Deutschkenntnisse; die endgültige Zulassung an der Universität gibt es erst nach erfolgreich absolviertem Sprachtest.

Nach Einreise und Zulassung wird das Studienvisum für zwei Jahre erteilt. Es kann maximal fünfmal verlängert werden (maximaler Studienaufenthalt: zehn Jahre; inklusive Promotion oder Habilitation 15 Jahre). Beratung bei den akademischen Auslandsämtern. Die ASU ist telefonisch erreichbar: 314-23960/-25683.

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