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Gesundheit: Keine Studiengebühr für Schwangere

Studentin im Südwesten mit Klage erfolgreich

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Im Kampf gegen Studiengebühren haben die baden-württembergischen Studenten einen ersten Erfolg bestätigt: Christina Schulze, Musterklägerin der Stuttgarter Studenten, muss keine Semestergebühr von 500 Euro zahlen. Wie von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) bereits angedeutet, haben Land und Universität Stuttgart im Fall der schwangeren Studentin eingelenkt. „Wohl aufgrund der Klage und des öffentlichen Drucks hat sich die Universitätsverwaltung nun dazu durchgerungen, Christina von den Studiengebühren zu befreien“, sagte Franz Bozsak, Sprecher des Arbeitskreises Studiengebühren der Stuttgarter Studierendenvertretung. Wie berichtet, hatte die Studentin dagegen geklagt, dass Studierende mit Kind von Gebühren befreit werden sollen, sie selbst aber nicht, obwohl sie ihr Kind im Sommersemester erwartet.

Nach Angaben der Hochschüler muss die Universität dafür allerdings mangels rechtlicher Regelung „in die Trickkiste“ greifen. Die Universität bietet demnach der Studentin an, die fällige Zahlung zu stunden. Nachdem ihr Kind auf der Welt ist, solle sie dann entsprechend der gesetzlichen Vorschrift von den Gebühren befreit werden. Das Gesetz sieht Gebührenfreiheit für Mütter mit Kindern unter neun Jahren vor. Frankenberg hatte bereits in Interviews davon gesprochen, eine Schwangere solle nicht zahlen. Ebenso habe das Ministerium im Falle eines sehbehinderten Studenten den Gebührenverzicht empfohlen.

Die Stuttgarter Studenten wollen nun zwei neue Musterkläger benennen. Die erste Gerichtsverhandlung wird allerdings vor dem Verwaltungsgericht Freiburg am 20. Juni erwartet. In über 2500 Klagen in ganz Baden-Württemberg greifen Studenten die Gebühren sowohl grundsätzlich als auch in den von ihnen als unklar und unzureichend bewerteten Ausnahmebedingungen an. fvb

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