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Gesundheit: Polizei

Wer sich beispielsweise durch einen randalierenden Nachbarn bedroht fühlt oder denkt, dieser könne sich selbst Schaden zufügen, kann den Polizeinotruf 110 wählen. Denn wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, kann die Polizei eine Zwangseinweisung vornehmen.

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Wer sich beispielsweise durch einen randalierenden Nachbarn bedroht fühlt oder denkt, dieser könne sich selbst Schaden zufügen, kann den Polizeinotruf 110 wählen. Denn wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, kann die Polizei eine Zwangseinweisung vornehmen.

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