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Kräuter- und Arzneitee sind nicht dasselbe. Arzneitee muss eine Mindestmenge wirksamer Inhaltsstoffe haben.

© dpa/Christin Klose

Tee ist nicht gleich Tee: Das sind die Unterschiede zwischen Kräuter- und Arzneitee

Der Stängel macht’s. Wenn Kamillentee neben Blüten auch noch andere Teile der Pflanze enthält, ist es nur Kräutertee.

Mal heißt er Kräutertee, mal Arzneitee – das ist doch das Gleiche, oder? Ist es nicht, sagt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Denn Arzneitees unterliegen speziellen Kontrollen und strengen Qualitätsanforderungen.

Als gewöhnlicher Kräutertee darf zum Beispiel Kamillentee außer Blüten auch das Kraut der Pflanze enthalten. Wird er mit einem Hinweis auf eine heilende oder lindernde Wirkung als Arzneitee angeboten, muss er dagegen ausschließlich aus den Blüten bestehen.

Für Arzneitee schreibt das Arzneimittelgesetz eine Mindestmenge wirksamer Inhaltsstoffe vor. Auch Angaben zur Zubereitung, Dosierung und Anwendungsdauer sind Pflicht.

Außerdem müssen Arzneitees nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sein. Für viele Produkte aus Kräutern und Kräutermischungen mit bewährten Rezepturen wie beispielsweise Blasen- oder Hustentee gelten allerdings sogenannte Standardzulassungen. Sie brauchen kein aufwendiges Verfahren zu durchlaufen. Erkennbar sind sie an einer Zulassungsnummer, die auf „99“ endet. Man findet sie meist seitlich auf den Schachteln oder unter dem Strichcode. (dpa)

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