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Gesundheit: Verfassungsgericht in Münster hat entschieden

Die Studentenvertreter an nordrhein-westfälischen Hochschulen dürfen sich nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern. Unter dieser Maßgabe sei das NRW-Universitätsgesetz mit der Landesverfassung zu vereinbaren, entschied der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag (Az.

Die Studentenvertreter an nordrhein-westfälischen Hochschulen dürfen sich nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern. Unter dieser Maßgabe sei das NRW-Universitätsgesetz mit der Landesverfassung zu vereinbaren, entschied der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag (Az.: VerfGH 2/98). Er wies damit eine Normenkontrollklage von Mitgliedern der CDU-Landtagsfraktion gegen eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 1997 zurück. Gleichzeitig billigten die Richter auch die Gesetzesvorschrift, dass sich Wissenschaftler mit den Folgen ihrer Forschungen auseinander setzen müssen. Dies verletze nicht, wie von der CDU angeführt, die Wissenschaftsfreiheit. Allerdings müssten sich Forscher nicht über jede denkbare Folge der Nutzung ihrer Ergebnisse durch Dritte Gedanken machen.

Nach dem Urteil wird den Studentenschaften im umstrittenen Universitätsgesetz kein so genanntes allgemeinpolitisches Mandat eingeräumt. Studentenvertreter dürften zwar die politische Bildung der Studenten fördern. Dabei gelte aber ein strenges Neutralitätsgebot. Veröffentlichungen dürften nicht überwiegend der allgemeinpolitischen Diskussion dienen, und dürften "ein eigenes politisches Engagement weder verfolgen noch erkennen lassen".

Sowohl der Prozessvertreters der Landesregierung, Erhard Denninger als auch der Justiziar der CDU-Fraktion, Helmut Diegel, begrüßten das Urteil. Auch Carsten Peters vom Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Universität Münster sieht "das Gesetz, das die Kompetenzen der Studierendenschaften erweitert hatte, dauerhaft gesichert". Ziel des AStA bleibe jedoch eine Gesetzesänderung, die Stellungnahmen zu allen politischen Themen erlaube.

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