zum Hauptinhalt

Gesundheit: Wenn Hochschulen wählen dürfen

Der Wissenschaftsrat hat jetzt wie berichtet eine Reform des Hochschulzugangs angemahnt. Künftig sollen die Universitäten bis zu hundert Prozent ihrer Studenten in zulassungsbeschränkten Studiengängen auswählen.

Der Wissenschaftsrat hat jetzt wie berichtet eine Reform des Hochschulzugangs angemahnt. Künftig sollen die Universitäten bis zu hundert Prozent ihrer Studenten in zulassungsbeschränkten Studiengängen auswählen. Das wichtigste Kriterium bleibt die Abiturnote. Daneben könnten die Universitäten aber auch Testverfahren und Auswahlgespräche einführen. Bislang ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund für die mit einem Numerus Clausus belegten Studiengänge zuständig. Sie soll nach der Empfehlung des Wissenschaftsrates künftig noch Servicefunktionen übernehmen.

Schon seit dem Wintersemester 2000/2001 können Hochschulen 24 Prozent der im ZVSVerfahren vergebenen Studienplätze nach eigenen Kriterien vergeben. Aber von der Möglichkeit, Tests schreiben zu lassen und Auswahlgespräche zu führen, machen bisher nur wenige Universitäten Gebrauch. „87 Prozent der Fakultäten nutzten ihr Auswahlrecht nicht“, sagt ZVS-Sprecher Bernhard Scheer. An der Freien Universität Berlin aber führten beispielsweise die Betriebswirtschaftler Gespräche ein – um herauszufinden, ob die Schulabgänger wirklich an dem Fach interessiert waren. -ry

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false