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FILE PHOTO: Former U.S. President Donald Trump arrives at Trump Tower, after his indictment by a Manhattan grand jury following a probe into hush money paid to porn star Stormy Daniels, in New York City, U.S April 3, 2023.  REUTERS/David Dee Delgado/File Photo

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Angebliche „Verletzung des Anwaltsgeheimnisses“: Trump verklagt ehemaligen Anwalt Cohen auf 500 Millionen Dollar Schadensersatz

Sein ehemaliger Anwalt habe „Unwahrheiten“ verbreitet, die Trumps Ruf „großen Schaden“ zugefügt hätten, heißt es in der Klageschrift. Cohen war einer der Zeugen im Prozess gegen Stormy Daniels.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat Klage gegen seinen einstigen Anwalt Michael Cohen eingereicht. In der am Mittwoch bei einem Bezirksgericht in Florida eingereichten Klageschrift wirft Trump Cohen die Verletzung des Anwaltsgeheimnisses sowie einer Vertraulichkeitsvereinbarung vor und fordert 500 Millionen Dollar (455 Millionen Euro) Schadensersatz.

Sein ehemaliger Anwalt habe „Unwahrheiten“ über den Ex-Präsidenten verbreitet, die Trumps Ruf „großen Schaden“ zugefügt hätten, heißt es in der Klageschrift.

Cohen war einer der Zeugen, die im Fall der Schweigegeldzahlungen an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Präsidentschaftswahl 2016 im März vor einer sogenannten Grand Jury ausgesagt hatte. Das Laiengremium in New York hatte Ende März für eine Anklageerhebung gegen Trump in dem Fall gestimmt. Trump wurde somit zum ersten Ex-Präsidenten in der Geschichte der USA, gegen den Anklage erhoben wurde.

Cohen hatte kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016 ein Schweigegeld in Höhe von 130.000 Dollar an Daniels gezahlt, mit der Trump 2006 Sex gehabt haben soll. Die Schweigegeldzahlung an sich ist nicht illegal. Die Rückzahlung des Geldes an Cohen durch Trumps Immobilienimperium wurde aber in zahlreichen Tranchen fälschlicherweise als Anwaltskosten verbucht. Trump plädierte Anfang April in einem Gericht in Manhattan auf nicht schuldig.

Die jetzt eingereichte Klageschrift wirft Cohen „anhaltendes und eskalierendes unpassendes Benehmen“ vor. Er habe dem ehemaligen Präsidenten „keine Alternative“ zum Einklagen rechtlicher Wiedergutmachung gelassen, heißt es darin. (AFP)

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