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Die EU-Kommission will sichergehen, dass Ungarn die EU-Grundrechtecharta umsetzt.

© Zhang Cheng/XinHua/dpa

Bedenken wegen Grundrechtecharta: EU-Kommission könnte 22 Milliarden Euro für Ungarn zurückhalten

Bis 2027 sollen 22 Milliarden Euro aus einem EU-Fonds an Ungarn ausgezahlt werden. Die EU-Kommission sieht die Voraussetzungen dafür jedoch nicht erfüllt.

Die EU-Kommission könnte wegen rechtsstaatlicher Bedenken milliardenschwere Fördermittel für Ungarn aus dem europäischen Gemeinschaftshaushalt zurückhalten. Wie ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Freitag bestätigte, sind die Voraussetzungen für die Auszahlung von 22 Milliarden Euro bis 2027 aus dem sogenannten Kohäsisionsfonds zur Förderung strukturschwacher Gebiete derzeit nicht erfüllt.

Dabei geht es darum, dass sichergestellt sein muss, dass die Umsetzung der nationalen Programme der EU-Grundrechtecharta entspricht. Wegen des unzureichenden Kampfes gegen Korruption in Ungarn haben die EU-Staaten gerade erst 6,3 Milliarden Euro an Kohäsionsmitteln für das Land eingefroren.

Grundsätzlich hat die EU-Kommission sich mit Ungarn auf die Verwendung des Kohäsionsgelds geeinigt, wie die Behörde bereits am Donnerstag mitgeteilt hatte. Zunächst müssten aber bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Die Investitionen könnten „nur dann Wirkung zeigen, wenn der institutionelle und rechtliche Rahmen stimmt und sie im Einklang mit den Regeln und Werten der EU durchgeführt werden“, wurde die zuständige EU-Kommissarin Elisa Ferreira zitiert.

Ungarn muss Reformen zunächst umsetzen

Sozialkommissar Nicolas Schmit sagte demnach: „Wir werden eng mit dem Land zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Menschen in Ungarn in den Genuss dieser wichtigen Hilfe durch die EU kommen, bei gleichzeitiger umfassender Achtung der EU-Grundrechtecharta.“

Mit Blick auf den Rechtsstaat wären die Bedingungen nach Ansicht der EU-Kommission dann erfüllt, wenn Ungarn die in seinem Plan für die Auszahlung milliardenschwerer Corona-Hilfen zugesagten Reformen umgesetzt hat.

Mit Blick auf die Grundrechtecharta sieht die Behörde jedoch weitere Probleme in Ungarn. Dabei geht es etwa um „erhebliche Risiken für die akademische Freiheit und das Recht auf Asyl“ sowie den Zugang von Kindern zu Informationen über nicht-heterosexuelle Lebensformen.

„Bei diesen Programmbestandteilen genügt Ungarn daher gegenwärtig nicht der zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzung in Bezug auf die EU-Grundrechtecharta“, hieß es in der Mitteilung vom Donnerstag. Ausgezahlt werden kann nach demnach derzeit nur Geld für technische Hilfe sowie für die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen. (dpa)

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