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„Die Umstände haben sich geändert“: Richterin stimmt Antrag auf Einstellung von Trumps Wahlbetrugsverfahren zu
Gegen amtierende US-Präsidenten geht das Justizministerium im Normalfall nicht vor. Mit der Entscheidung kommt die Anklage Trump wohl nur zuvor.
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Die zuständige Richterin hat der Einstellung des Verfahrens wegen Wahlmanipulation gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump zugestimmt. Bundesrichterin Tanya Chutkan gab am Montag dem entsprechenden Antrag des vom Justizministerium eingesetzten Sonderermittlers Jack Smith statt.
Smith begründete die Entscheidung mit der Gepflogenheit, dass das Justizministerium nicht gegen amtierende Präsidenten vorgehe. Trump zieht im Januar wieder ins Weiße Haus ein - er hatte bei der Präsidentenwahl Anfang November gegen die Demokratin Kamala Harris gewonnen.
„Die Position der Regierung zur Begründetheit der Strafverfolgung des Angeklagten hat sich nicht geändert. Aber die Umstände haben sich geändert“, heißt es im Antragsschreiben. Die Staatsanwaltschaft betont, die Entscheidung habe keine inhaltlichen Gründe. Sie lässt sich allerdings die Möglichkeit offen, erneut Anklage zu erheben, sobald der Republikaner nicht mehr Präsident ist.
Trump war in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt worden. Es handelte sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe gedroht. Smith überarbeitete die Anklage im Sommer, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.
US-Sonderermittler will auch Trumps Dokumentenaffäre nicht weiter verfolgen
Mit der Entscheidung ist das Justizministerium wohl Trump nur zuvor gekommen. Weil es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte Trump die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium zur Einstellung der Verfahren angewiesen. Trump hat die Ermittlungen gegen ihn immer als politische Verfolgung bezeichnet und sprach von einer „Hexenjagd“. Experten halten es auch für möglich, dass sich Trump, sobald er im Amt ist, selbst begnadigen könnte.
Jack Smith will zudem auch das Strafverfahren gegen Trump wegen der mutmaßlich illegalen Lagerung geheimer Regierungsdokumente nicht weiter verfolgen. Smith teilte ebenfalls am Montag mit, er werde seinen Berufungsantrag gegen die Entscheidung einer Richterin im Bundesstaat Florida zurückziehen, die eine Einstellung des Verfahrens angeordnet hatte. Trump war vor einem Bundesgericht in Florida angeklagt worden, weil er nach seiner ersten Amtszeit als geheim eingestufte Regierungsakten in seinem Privatanwesen Mar-a-Lago gelagert hatte.
Trump wurde nach seiner ersten Amtszeit mehrfach strafrechtlich angeklagt. Neben dem Verfahren in Washington wurde ihm etwa im US-Bundesstaat Florida vorgeworfen, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Auch in New York und im Bundesstaat Georgia ging die Justiz gegen ihn vor. Einst sah es so aus, als würde Trump wegen der zahlreichen Ermittlungen gegen ihn das Wahljahr maßgeblich im Gericht verbringen. Doch mit juristischen Winkelzügen schafften es Trumps Anwälte, die Verfahren zu blockieren. (dpa, AFP)
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