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„Hammerbande“: USA setzen deutsche „Antifa-Ost“ auf Terrorliste
Die USA gehen weiter gegen die linke Antifa-Bewegung vor. Nach der Einstufung als Terrororganisation in den Vereinigten Staaten ist nun auch eine deutsche Gruppe dran.
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Die USA stufen die deutsche Antifa-Gruppe „Antifa Ost“ als „ausländische Terrororganisation“ ein. Das US-Außenministerium erklärte am Donnerstag in Washington, die sogenannte „Hammerbande“ habe zwischen 2018 und 2023 in Deutschland und Ungarn „zahlreiche Angriffe auf Personen verübt, die sie als Faschisten oder Teil der rechtsextremen Szene wahrnimmt“. Die Einstufung tritt am 20. November in Kraft.
Auf der US-Terrorliste stehen auch Gruppen wie die islamistische Hamas, Al-Kaida und die Schiitenmiliz Hisbollah. Die Einstufung in den USA sorgt dafür, dass Mitglieder keine Einreiseerlaubnis mehr in das Land bekommen, mögliche Wertanlagen eingefroren werden und Geschäftsbeziehungen zu ihnen unter Strafe stehen.
Im September hatte Trump auch Antifa-Strukturen in den USA zu Terrororganisationen erklärt - ein Schritt, dessen rechtliche Grundlage unklar war, da diese Einstufungen in den USA eigentlich nur für ausländische Organisationen gelte. Nach Einschätzung gemeinnütziger Forschungsinstitute und Bürgerrechtsorganisationen in den USA verfügt die Antifa-Bewegung über keine feste Organisationsstruktur und kommuniziert auch keine klaren Hierarchien. Für Deutschland kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem ähnlichen Schluss.
Kritiker warnen, das Label „Antifa“ könne theoretisch auch auf politische Gegner angewendet werden, die innerhalb des rechtlich geschützten Rahmens Trump kritisieren.
In Deutschland hatte die Bundesanwaltschaft im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Gruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft ihnen vor, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein.
Den Beschuldigten werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord zur Last gelegt. Sieben weitere Mitglieder sind vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes.
Mit Maja T. steht in Budapest ein weiteres mögliches Mitglied der Gruppe wegen mutmaßlicher Körperverletzungen vor Gericht, die ebenfalls bei den Protesten im Februar 2023 geschahen. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft, der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und war deshalb im Juni in einem rund 40-tägigen Hungerstreik.
Auf der US-Terrorliste stehen auch Gruppen wie die islamistische Hamas, Al-Kaida und die Schiitenmiliz Hisbollah. Die USA unterscheiden bei Terror-Einstufungen zwischen weltweit agierenden Terroristen („Specially Designated Global Terrorists“, SDGT) und ausländischen Terrororganisationen („Foreign Terrorist Organizations“, FTO). Die Unterscheidung spielt eine Rolle bei den damit verbundenen Sanktionen. Zunächst sollen die vier europäischen Gruppen als „SDGTs“ eingestuft werden, es ist aber vorgesehen, sie auch als „FTOs“ einzustufen. Dies solle ab dem 20. November der Fall sein. (dpa, AFP)
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