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Mehrere Klagen laufen: US-Gericht blockiert Trumps Gesetz zu Staatsbürgerschaft
Wer in den USA geboren wird, ist automatisch amerikanischer Staatsbürger. Das steht in der Verfassung. Donald Trump will das ändern. Doch vor Gericht scheitert er damit nun erneut.
Stand:
Im juristischen Streit um Donald Trumps Versuch, das verfassungsmäßige Recht auf US-Staatsangehörigkeit durch Geburt in den Vereinigten Staaten zu beschränken, hat der US-Präsident eine weitere juristische Schlappe erlitten.
Eine Richterin im US-Bundesstaat Maryland erließ nach einer Anhörung eine landesweite einstweilige Verfügung, die Trumps Dekret blockiert, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Geklagt hatten Bürgerrechtsgruppen.
Im 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung heißt es, dass Personen, die in den USA geboren werden, Bürger des Landes sind. Trump argumentiert aber, das gelte nicht, wenn die Mutter bei der Geburt widerrechtlich oder nur temporär in den USA gewesen sei.
Er bezieht sich dabei auf einen Nebensatz im Zusatzartikel, in dem es heißt, dass das Recht nur für Personen gelte, die der Gerichtsbarkeit der USA unterliegen.
„Kein Gericht in diesem Land hat jemals die Auslegung des Präsidenten unterstützt“, sagte Richterin Deborah Boardman der „Washington Post“ zufolge. „Dieses Gericht wird nicht das erste sein.“
Zuvor hatte bereits ein Richter im Bundesstaat Washington Trumps Versuch, das Recht auf US-Staatsangehörigkeit durch Geburt in dem Land zu beschneiden, blockiert.
Da mehrere Klagen gegen Trumps Dekret laufen, werden noch weitere Richtersprüche in anderen Bundesstaaten erwartet. Letztlich dürfte der Fall vor dem Obersten Gericht der USA landen. (Trf, dpa)
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