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Ein Polizist winkt einen Autofahrer zur Kontrolle heran. Künftig sollen sich nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger an Tempolimits halten. (Symbolbild)

© dpa/Frantiöek Iv·n

Update

Missverständnis in der Slowakei: Tempolimit für Fußgänger kommt doch nicht

Eine Gesetzesänderung erweckte zunächst den Eindruck, als ob Fußgänger in der Slowakei sich an eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde halten müssen. So weit kommt es nun allerdings nicht.

Stand:

Anders als zunächst vielfach angenommen, wird es in der Slowakei künftig doch kein Tempolimit für Fußgänger geben. Am Mittwochabend stellte der Abgeordnete Lubomir Vazny, der den Gesetzesentwurf formuliert hatte, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen STVR klar, dass die Kritik und Scherze auf einem Missverständnis beruhten.

Es drohe kein Tempolimit für Fußgänger, sondern für alle anderen, die sich auf Gehwegen bewegten. Zuvor hatten politische Debatten den Eindruck erweckt, ein Tempolimit würde auch für Fußgänger gelten. 

Die am Dienstag von einer Parlamentsmehrheit angenommene Gesetzesnovelle definiert erstmals eine sogenannte „Gehgeschwindigkeit“ von sechs Kilometern pro Stunde und legt diese in mehreren weiteren Paragrafen als Tempolimit für Verkehrsteilnehmer fest, die unter bestimmten Umständen Gehwege benutzen dürfen.

Das sei aber nicht so zu verstehen, dass sich die Fußgänger selbst an dieses Tempolimit von sechs km/h zu halten hätten, erklärte Vazny. Zweck der Bestimmung sei, dass zum Schutz der Fußgänger alle diejenigen Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel als Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer Gehwege benutzten, sich nicht viel schneller als Fußgänger bewegen dürften - also nur im Rahmen dieser als Richtwert festgelegten „Gehgeschwindigkeit“. (dpa)

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