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Schlappe für Trump: US-Richter weist Klage gegen Ex-FBI-Chef James Comey ab
Auf Druck von Trump war im September Anklage wegen Falschaussage gegen Ex-FBI-Chef James Comey erhoben worden. Ein Bundesrichter sieht jedoch Fehlverhalten bei der US-Regierung.
Stand:
Ein US-Bundesgericht hat eine Anklage gegen einen scharfen Kritiker von US-Präsident Donald Trump, Ex-FBI-Chef James Comey, abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die mit dem Verfahren befasste Staatsanwältin durch das US-Justizministerium nicht hätte ernannt werden dürfen. In US-Medien wurde die Gerichtsentscheidung als schwere Niederlage für Präsident Trump gewertet. Der Fall kann mit einer neuen Anklage wieder aufgerollt werden.
Die Staatsanwältin Lindsey Halligan war kommissarisch eingesetzt worden. Ihr Vorgänger war zu der Entscheidung gekommen, dass die vorgelegten Beweise im Fall Comey nicht für eine Anklage reichten, wie die „Washington Post“ berichtete. Er sei daraufhin von der Trump-Regierung aus dem Amt gedrängt worden. Halligan war vor ihrer Ernennung Mitarbeiterin des Weißen Hauses und persönliche Anwältin von Trump.
Anklage gegen Comey erfolgte nach Trumps Druck auf Justiz
Die Anklage gegen Comey unter anderem wegen Falschaussage erfolgte Ende September nach massivem Druck von Trump auf die Justiz. Das Justizministerium teilte damals mit, dem 64-Jährigen werde auch vorgeworfen, eine Untersuchung des US-Kongresses behindert zu haben. Comey wehrte sich dagegen.
Die Anklage kam nur wenige Tage, nachdem Trump seine Justizministerin Pam Bondi über die sozialen Medien nachdrücklich dazu aufgefordert hatte, gegen Personen vorzugehen, die er als Feinde betrachte. Der Präsident beklagte, dass viel geredet, aber nichts getan werde – und nannte explizit Comey.
Comey war 2013 vom damaligen US-Präsidenten Barack Obama zum Direktor der Bundespolizei FBI ernannt worden. Während Trumps erster Amtszeit leitete er die Ermittlungen zu russischer Einflussnahme auf die US-Wahlen 2016 und möglichen Verbindungen zwischen Moskau und Mitgliedern aus Trumps Wahlkampfteam. 2017 wurde Comey von Trump im Zusammenhang mit den damals noch laufenden Ermittlungen entlassen.
In einer ersten Anhörung plädierte der frühere FBI-Chef US-Medien zufolge auf nicht schuldig. Die Comey-Anklage bekam auch deshalb viel Aufmerksamkeit, weil Kritiker darin ein mögliches Beispiel dafür sehen, wie auf Widersacher von Trump und missliebige Personen gezielt Druck ausgeübt wird.
Die Richterin ließ nun eine zweite Anklage ebenfalls wegen eines Verfahrensfehlers fallen – weil auch mit diesem Fall Halligan als kommissarische Staatsanwältin betraut war. Die Anklage hatte sich gegen die New Yorker Staatsanwältin Letitia James gerichtet. James gilt ebenfalls als Kritikerin des Präsidenten. In der Anklage ging es um den Vorwurf des Bankbetrugs, weil James bei einem Hauskauf im Jahr 2023 ihre neue Immobilie fälschlicherweise als Erstwohnsitz angegeben habe. Sie weist die Anschuldigungen zurück.
James hatte in ihrem Amt als Generalstaatsanwältin 2024 in einem Zivilverfahren erreicht, dass Trump wegen Betrugs zu einer Zahlung von rund 450 Millionen Dollar verurteilt wurde. Sie hatte dem heutigen Präsidenten sowie dessen Söhnen und Mitarbeitern nachgewiesen, den Wert des Privatunternehmens Trump Organization jahrelang falsch dargestellt zu haben, um an günstigere Kredite und Versicherungsverträge zu kommen. Im September stufte ein Berufungsgericht das Urteil als „exzessiv“ ein und ordnete an, dass eine neue Strafe verhängt werden soll. (dpa)
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