
© REUTERS/Carlos Barria
Straftäter im Weißen Haus: Wahlsieg bringt Gerichtsverfahren gegen Trump weitgehend zum Stillstand
Unter dem neu-gewählten US-Präsidenten und einem mehrheitlich republikanischen Senat werden die gegen ihn laufenden Prozesse wohl vorerst alle ausgesetzt. Wie wird es juristisch mit ihm weitergehen?
Stand:
Donald Trump ist zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt worden – deutlicher als viele Beobachter das vor der Wahl prognostizierten. Auch der Senat ist nun mehrheitlich republikanisch.
Mit Donald Trumps Wahlsieg erlebt nicht nur der erste strafrechtlich verurteilte Ex-Präsident ein politisches Comeback, sondern es sind wohl auch alle noch laufenden Verfahren gegen ihn im Wesentlichen vom Tisch. Zumindest für seine Amtszeit dürften die Prozesse ausgesetzt, wenn nicht ganz gestoppt werden.
So kündigte Trump kürzlich an, er werde „binnen zwei Sekunden“ nach seinem Amtseid Sonderermittler Jack Smith entlassen. Die Befugnis dazu hätte Trump als Präsident. Smith leitet die Ermittlungen im Zusammenhang mit Trumps Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 sowie den Geheimdokumenten, die Trump nach seiner ersten Amtszeit unrechtmäßig behalten haben soll.
Beides sind Verfahren auf Bundesebene – und damit hätte Trump als Präsident die Macht, sie zu beenden.
Anders sieht es bei zwei Prozessen aus, die bei Bundesstaaten liegen: in New York das Verfahren rund um Schweigegeldzahlungen an eine Porno-Darstellerin und in Georgia um Versuche, das Wahlergebnis 2020 dort zu kippen. Aber auch hier dürfte Trumps besondere Stellung als künftiger Präsident es unwahrscheinlich machen, dass er während seiner Amtszeit juristisch belangt wird. Der 78-Jährige hat in sämtlichen Fällen seine Unschuld beteuert und von einer politischen Hexenjagd gesprochen.
Noch vor Amtseinführung am 20. Januar steht für Trump ein weiterer Gerichtstermin an. Doch Rechtsexperten glauben kaum, dass dieser stattfinden wird. (Reuters)
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