
© dpa/AP/Andrew Harnik
Weitere Niederlage für Trump: Gericht setzt Sonderbeauftragten für Geheimdokumente ab
Der Ex-Präsident hatte vor einem US-Gericht erstritten, dass ein neutraler Prüfer im Fall der beschlagnahmten Dokumente eingesetzt wurde. Doch das Gericht war dazu nicht befugt.
Stand:
Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Rechtsstreit über die Auswertung von bei ihm beschlagnahmten geheimen Regierungsunterlagen erneut eine Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht entschied am Donnerstagabend (Ortszeit), es sei nicht rechtens gewesen, auf Trumps Antrag hin einen Sonderbeauftragten zur Überprüfung von Dokumenten einzusetzen, die bei einer Durchsuchung im Privathaus des Ex-Präsidenten sichergestellt worden waren.
Trump hatte die Berufung des neutralen Prüfers vor Gericht erstritten – und dafür gesorgt, dass die Behörden bis zum Abschluss von dessen Arbeit Teile der beschlagnahmten Unterlagen nicht mehr nutzen durften. Dies ist nun vorerst gestoppt. Für das Justizministerium, das gegen Trump ermittelt, ist das ein Erfolg.
Die Bundespolizei FBI hatte im August Trumps Villa Mar-a-Lago im Bundesstaat Florida durchsucht und zahlreiche Verschlusssachen beschlagnahmt, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dieses Material hätte dem Gesetz nach eigentlich an das Nationalarchiv gegeben werden müssen.
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Unter den – dem FBI zufolge – Tausenden Unterlagen waren rund 100 als geheim gekennzeichnete Dokumente. Dadurch dass Trump die Unterlagen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte er sich strafbar gemacht haben. Noch ist offen, ob er am Ende belangt werden könnte.
Trump kritisiert das Vorgehen der Behörden gegen ihn als politisch motiviert und wertet es als Versuch, ihn an einem erneuten Einzug ins Weiße Haus zu hindern. Der Republikaner hat inzwischen offiziell verkündet, er wolle bei der Präsidentenwahl 2024 erneut als Kandidat für seine Partei antreten. Ob die Republikaner ihn am Ende tatsächlich zu ihrem Kandidaten machen werden, ist offen.
Supreme Court lehnte Einschränkung der Ermittlungen ab
Der Ex-Präsident hatte sich vor Gericht gegen die Ermittlungen gewehrt: Trumps Team konnte zwischenzeitlich mit der Einsetzung des neutralen Prüfers für die Unterlagen einen Erfolg erziehen. Dessen Aufgabe: etwa Dokumente herauszufiltern, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen. Bereits mehrfach erlitt Trump in der juristischen Auseinandersetzung jedoch Rückschläge.
So konnte sich das Justizministerium zuvor bereits damit durchsetzen, dass die rund 100 als geheim gekennzeichneten Dokumente von der Prüfung ausgenommen wurden und somit weiter für die Ermittlungen gegen Trump genutzt werden konnten. Trump versuchte zwar noch, dies durch den Obersten Gerichtshof stoppen zu lassen, kassierte aber auch dort eine Niederlage. Dass die Berufung des Sonderprüfers nun generell als unrechtmäßig eingestuft wurde, ist für ihn eine weitere Schlappe.
Das Berufungsgericht schrieb in dem am Donnerstagabend (Ortszeit) veröffentlichten Beschluss, das Gericht, das die Berufung des Sonderbeauftragten beschlossen habe, sei nicht befugt gewesen, dem Staat die Verwendung von rechtmäßig beschlagnahmten Dokumenten in strafrechtlichen Ermittlungen zu untersagen. „Das Gesetz ist eindeutig“, hieß es in dem Beschluss. Es könne keine Regel geben, die es dem Betroffenen eines Durchsuchungsbefehls erlaube, staatliche Ermittlungen nach der Vollstreckung des Durchsuchungsbefehles zu blockieren. „Ebenso wenig können wir eine Regel aufstellen, die nur ehemaligen Präsidenten erlaubt, dies zu tun.“
Angesichts von Trumps neuen Präsidentschaftsambitionen hat das US-Justizministerium die politisch heiklen Untersuchungen zu den geheimen Regierungsdokumenten inzwischen in die Hand eines externen Sonderermittlers gelegt. (dpa)
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