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US-Richterin kassiert Trump-Dekret: Trans Personen dürfen Geschlecht im Pass selbst bestimmen
Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von trans Menschen in den USA. Die Trump-Regierung darf die Ausstellung von Pässen mit selbstgewählter Geschlechtsangabe oder „X“ als Option nicht mehr verweigern.
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Nach dem Urteil einer Bundesrichterin am Dienstag (Ortszeit) darf die Regierung von US-Präsident Donald Trump transgeschlechtlichen und nicht-binären Amerikanern vorerst nicht mehr die Ausstellung von Reisepässen verweigern, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.
Mit ihrem Urteil weitete US-Bezirksrichterin Julia Kobick in Boston eine im April erlassene einstweilige Verfügung aus, die es sechs trans und nicht-binären Personen, die gegen diese Politik geklagt hatten, erlaubte, Pässe zu erhalten, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen oder deren Geschlechtsbezeichnung mit einem „X“ versehen ist, während der Rechtsstreit weitergeht.
Am Tag seiner Amtseinführung wies Trump die Bundesbehörden per Dekret an, nur noch das männliche und das weibliche Geschlecht anzuerkennen. Offizielle Dokumente wie Pässe und Visa sollen daher wieder das „korrekte biologische Geschlecht“ ausweisen.
Richterin sieht „irrationale Vorurteile“
Kobick entschied bereits im April, dies stelle eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts der Antragsteller dar und entspringe einer „Feindseligkeit“ gegenüber trans Amerikanern.
„Der Erlass und die dem gemäßen Passmaßnahmen basieren auf irrationalen Vorurteilen gegenüber trans Amerikanern und verletzen daher die verfassungsmäßige Verpflichtung unserer Nation zum gleichen Schutz für alle Amerikaner“, steht in der Urteilsbegründung der von Trumps Vorgänger Joe Biden ernannten Richterin.
Auswärtiges Amt mahnt trans Menschen zur Vorsicht
Aufgrund Trumps Dekret hatte das Auswärtige Amt im Februar seine Reise- und Sicherheitshinweise für die USA geändert. Die Regelung, dass in Pässen nur noch die Einträge männlich oder weiblich angegeben werden können, werde auch bei einreisenden Personen geprüft, erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes damals. Relevant sei hierbei der Geschlechtseintrag der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Geburt.
Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ führten oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweiche, sollten vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktieren und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung bringen. (Reuters/dpa/KNA)
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