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Donald Trump auf einem Archivbild von 2021.

© AFP/BRENDAN SMIALOWSKI

Klarstellung der US-Justiz: Trump gegen Klagen zu Kapitolsturm nicht durch Immunität geschützt

Der Ex-US-Präsident sieht sich gegen Klagen auf Schadensersatz durch seine Immunität geschützt. Die Aufstachelung zu Gewalt fällt allerdings aus dem rechtlichen Rahmen.

Die Immunität als Präsident bewahrt Donald Trump nach Einschätzung des US-Justizministeriums nicht vor Zivilklagen im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols Anfang 2021. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einschätzung des Justizministeriums hervor.

Sie war von einem Berufungsgericht angefordert worden, das mehrere Zivilklagen gegen den früheren US-Präsidenten wegen seines Verhaltens kurz vor dem Sturm auf den Parlamentssitz in Washington prüft.

Am 6. Januar 2021 hatten Anhänger Trumps den Sitz des US-Kongresses gestürmt, in dem die Wahlniederlage des Republikaners gegen Joe Biden beglaubigt werden sollte. Eine von Trump aufgestachelte Menge drang gewaltsam in das Gebäude ein, fünf Menschen starben.

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Zwei Kapitol-Polizisten und mehrere demokratische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses versuchen, Trump für physische und psychische Verletzungen vor Gericht verantwortlich zu machen, die sie während der Attacke erlitten haben. Sie fordern Schadenersatz.

Trump hatte argumentiert, er sei durch seine „absolute Immunität“ als Präsident vor solchen Schadenersatzforderungen geschützt, auch für Handlungen im „äußeren Rahmen“ seines Amtes.

Das Justizministerium kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Öffentliche Reden über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse seien zwar eine traditionelle Aufgabe des Präsidenten und der „äußere Rahmen“ umfasse ein weites Feld. Die Immunität des Präsidenten schütze aber nicht vor Aufstachelung zu Gewalt. (dpa)

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