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Ausstehende Fördergelder in Millionenhöhe: Deutscher Chorverband verklagt Bildungsministerium

Der Deutsche Chorverband verklagt das Bundesbildungsministerium. Damit will er gerichtlich die Herausgabe ausstehender Fördergelder in Millionenhöhe erzwingen.

Der Deutsche Chorverband (DCV) will gerichtlich die Herausgabe von Fördergeldern in Höhe von mehreren Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erzwingen.

Anfang 2013 waren laut Chorverband bis zu 4,7 Millionen Euro aus dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ für den Zeitraum bis Ende 2015 an Singprojekte mit bildungsbenachteiligten Kindern bewilligt worden. Seit neun Monaten jedoch weigere sich das Ministerium, den Projekten die Gelder – je nach Dauer eines Bündnisses zwischen 1200 und 12 000 Euro – auszuzahlen.

Als Begründung wird angegeben, viele der Anträge würden Mängel hinsichtlich der Förderbedingungen aufweisen. Häufig ginge aus ihnen nicht die konkrete Zahl der bildungsbenachteiligten Kinder in den kooperierenden Kindergärten und Grundschulen hervor. Außerdem hätten die Projekte außerhalb des Unterrichts umgesetzt werden müssen, habe das Ministerium argumentiert. Der Chorverband seinerseits bemängelt, einige der beanstandeten Kriterien seien erst nachträglich vom Ministerium fixiert worden. „Hier zerstört die Bürokratie mit nicht nachvollziehbarer Hinhaltetaktik wertvolles bürgerschaftliches Engagement“, sagte Verbandschef Henning Scherf.

Ein entgegenkommendes Angebot des Ministeriums lehnte der Chorverband ab

Das Angebot des Ministeriums, ausstehende, vom Chorverband bereits bewilligte Projektgelder unter bestimmten Bedingungen zu erstatten, lehnte der Verband ab. Das Ministerium war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. (Tsp mit dpa)

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