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Kultur: Die Schließung von Kultureinrichtungen könnte aufgrund der Geldnot in Städten und Gemeinden bald Alltag sein

Mehrere Milliarden Mark werden in der Bundesrepublik jährlich von Gemeinden, Bund und Ländern für die Kultur ausgegeben. Trotz dieser unbestreitbar großen Leistung sind viele Kultureinrichtungen nicht mehr ausreichend finanziert.

Mehrere Milliarden Mark werden in der Bundesrepublik jährlich von Gemeinden, Bund und Ländern für die Kultur ausgegeben. Trotz dieser unbestreitbar großen Leistung sind viele Kultureinrichtungen nicht mehr ausreichend finanziert. Vor allem die Geldnöte von Städten und Gemeinden werden in Zukunft die langfristig angemessene Finanzierung von Kultureinrichtungen immer schwerer machen. Eine Schließung von Museen, Theatern und Opernhäusern - heute noch immer die absolute Ausnahme - könnte bald traurige Routine werden.

Trotz dieser Gefahren wird jegliches Nachdenken über Finanzierungsmodelle außerhalb der traditionellen Wege öffentlicher Kulturförderung mit Mißtrauen betrachtet. Die ausschließlich öffentliche Finanzierung gilt gerade in der Kulturszene als die einzig angemessene Grundlage. Viele meinen, dass nur die öffentliche Kulturfinanzierung die künstlerische Unabhängigkeit gewährleiste. Diese Auffassung ist nachvollziehbar, wenn man manchen privaten Kulturdilettantismus gerade in den letzten Jahren betrachtet: besonders im Musical- und Opernbereich. Das Festspielhaus in Baden-Baden und die vollständig missglückte Umwandlung des Stadttheaters von Mönchengladbach in eine "Musicalhall" sind nur zwei von vielen Beispielen, bei denen Private vollmundig Kultur ohne öffentliche Förderung versprochen haben. Letztendlich musste doch wieder der Steuerzahler einspringen.

Die negativen Erlebnisse auf mancherlei Abwegen privaten Kulturfinanzierung dürfen dennoch nicht dazu führen, die Augen vor der Realität zu verschließen. Hochverschuldete Städte und Gemeinden werden bald Kultureinrichtungen schließen müssen. Die Pflichtaufgaben der Kommunen und die Vorgaben der kommunalen Haushaltsüberwachung schmelzen die finanziellen Spielräume der Kommunen zusammen.

Die eindimensionale Alternative - entweder nur öffentliche oder nur private Finanzierung - führt nicht zum Ziel. Kultureinrichtungen können nur in den seltensten Fällen gewinnbringend arbeiten. Eine völlige Privatisierung ist allein sinnvoll, wenn sich die umgewandelte Institution am freien Markt behaupten kann, das heisst: wenn sie sich finanziell zumindest selbst trägt. Kein öffentliches Theater, Museum oder Opernhaus kann diese Bedingung erfüllen.

Auch muß man sich bei ernsthafter Betrachtung der (möglichen) Höhe einer jährlichen direkten Kulturförderung durch die Wirtschaft vom Traum einer umfassenden privaten Kulturfinanzierung verabschieden.

Wir brauchen aber neue Finanzierungsmodelle zur langfristigen Sicherung öffentlicher Kultureinrichtungen. Diese Modelle müssen dauerhaft und trotzdem flexibel sein sowie die Unabhängigkeit der Kulturinstitutionen gewährleisten. Alle drei Voraussetzungen werden bislang weder von der öffentlichen Hand noch von der privaten Kulturförderung erbracht. Die öffentlichen Träger von Kultureinrichtungen sichern zwar deren Unabhängigkeit, können aber eine dauerhafte Finanzierung auf Grund der Haushaltslage nicht gewährleisten. Das auf dem Jährlichkeitsprinzip beruhende Haushaltsrecht der öffentlichen Träger verhindert ein flexibles und ökonomisch sinnvolles Wirtschaften. Die privaten Förderer lassen eine flexible Haushaltsführung zwar zu, könnten jedoch selbst im Fall einer generellen Bereitschaft zum kulturellen Engagement keine von konjunkturellen Schwankungen unabhängige Finanzierung garantieren. Darüber hinaus wäre eine Einflußnahme auf die inhaltliche Arbeit der Kultureinrichtungen nicht ausgeschlossen.

Was wir brauchen, ist eine Mischung der jeweils positiven Elemente öffentlicher und privater Kulturförderung. Gemeinschaftsstiftungen könnten eine solche Alternative sein.

Gemeinschaftsstiftungen sind auf die Verbesserung des Gemeinwohls in einer meist überschaubaren Region ausgerichtet. Zweck einer Gemeinschaftsstiftung kann die Trägerschaft einer oder mehrerer Kulturinstitute sein. Die Gemeinschaftsstiftungen bestehen aus mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen. Bereits bei der Gründung verfügt die Stiftung über ein Vermögen, das durch stetige Vermögenszuwendungen, das heisst durch Zustiftungen vergrößert wird. Die Gemeinschaftsstiftung ist im Kern eine normale Stiftung des bürgerlichen Rechtes, die dauerhaft ihre Aufgaben aus den Erträgen ihres Vermögens erwirtschaftet. Der einmal festgelegte Zweck der Stiftung kann nur in sehr engen Grenzen, wenn überhaupt, geändert werden. Würde der Zweck einer Gemeinschaftsstiftung zum Beispiel die Unterhaltung eines Museums für zeitgenössische Kunst sein, darf mit den Erträgen nur dieses Museum finanziert werden. Eine Gemeinschaftsstiftung bietet so das denkbar beste Instrumentarium, um Kultureinrichtungen dauerhaft, unabhängig und sicher zu finanzieren.

Die Gemeinschaftsstiftung setzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine Stiftergemeinschaft voraus. Diese stattet die Stiftung mit einem Startkapital aus und stiftet Kapital zu. Die öffentliche Hand als ein Element der Stiftergemeinschaft würde im erwähnten Beispielsfall das Museumsgebäude einschließlich der Sammlung als Startkapital einbringen und damit privatisieren. Bürger, Unternehmen, die Kommune und das Land könnten das Startkapital aufstocken und kontinuierlich erweitern. Die Gemeinschaftsstiftung als ein flexibles Instrumentarium läßt die Verwaltung eines Stiftungsfonds ebenso wie die treuhänderische Verwaltung unselbständiger Stiftungen zu. Besonders die Verwaltung unselbständiger Stiftungen ist ein erstklassiges Instrument, um Zustifter zu einer unwiderruflichen Vermögenshingabe für den kulturellen Zweck der Gemeinschaftsstiftung zu animieren. Die unselbständigen Stiftungen würden in diesen Fällen dauerhaft und unwiderruflich die Namen der Stifter tragen.

Der große materielle Wohlstand in Deutschland hat in den letzten Jahren zu einem Stiftungsboom geführt. Mehr als die Hälfte aller deutschen Stiftungen sind in den letzten 15 Jahren gegründet worden. Drei- bis vierstellige Millionenbeträge könnten in den nächsten Jahren über Gemeinschaftsstiftungen einer kulturfreundlichen Verwendung zugeführt werden. Vielleicht sind Gemeinschaftsstiftungen zur künftigen Sicherung von kommunalen Kultureinrichtungen die Lösung eines immer drängenderen Problems.Der Autor ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates mit Sitz in Bonn.

Olaf Zimmermann

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