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Holger Friedrich, Verleger und Besitzer des Berliner Verlags.

© dpa/Britta Pedersen

Nach kritischem Artikel: „Berliner Zeitung“ zieht gegen „Spiegel“ vor Gericht

Die „Berliner Zeitung“ klagt wegen eines kritischen Verlagsporträts auf Unterlassung. Die Zeitung wirft dem Magazin vor, einen Konkurrenten schädigen zu wollen.

Stand:

Die „Berliner Zeitung“ hat den „Spiegel“ wegen seiner Berichterstattung über das Blatt auf Unterlassung verklagt. Wie die „Berliner Zeitung“ in eigener Sache schrieb, erwarte man Ende Oktober eine Entscheidung des Landgerichts München.

Die „Berliner Zeitung“ wirft dem Magazin vor, in seinem Text „Die Alternativmedienmacher“ Ende September unter anderem über den Eigentümer und Verleger des Blattes, Holger Friedrich, „Falschbehauptungen“ aufgestellt zu haben.

Hintergrund ist ein länger schwelender Konflikt zwischen den beiden Titeln. Seit der „Ost-Berliner Software-Millionär“ Friedrich gemeinsam mit seiner Frau Silke das 1945 gegründete Berliner Traditionsblatt übernommen habe, herrsche dort „viel Verständnis für Autokraten, Impfgegner und Russlanderklärer“, hatte der „Spiegel“ in dem monierten Text geschrieben. Dem waren die Chefredaktion und der Herausgeber der „Berliner Zeitung“, Michael Maier, bereits Ende September in einem in der Zeitung publizierten offenen Brief entgegengetreten.

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„Absicht, die Redaktion zu schädigen“

Jetzt heißt es, Friedrich habe seit Oktober 2023 der Chefredaktion des „Spiegel“ wiederholt angeboten, erläuternde Gespräche „über die diskreditierende Berichterstattung des 'Spiegel' über den Osten Deutschlands sowie die daraus resultierenden strukturellen Schäden in der politischen und medialen Landschaft“ zu führen. Diese Gespräche seien aber nicht zustande gekommen.

Stattdessen habe der „Spiegel“ mehrere Monate im Umfeld der „Berliner Zeitung“ recherchiert. Dahinter sieht das Blatt die Absicht, „die Redaktion als Konkurrenten zu schädigen“. Am Ende sei ein Stück publiziert worden, das „schwere journalistische Defizite“ aufweise, so die „Berliner Zeitung“.

Der „Spiegel“ teilte auf Anfrage mit, die Behauptung, dass „alle Gegner, ein knappes Dutzend aus früheren und aktuellen Mitarbeitern, auf Anonymität bestanden“ hätten, sei falsch. Im Artikel würden ja auch Stimmen aus dem Verlag wiedergegeben, etwa von Chefredakteur Kurianowicz. Zu diesem Punkt habe die „Berliner Zeitung“ den „Spiegel“ zu einer Unterlassung aufgefordert. „Wir haben die Unterlassungsaufforderung zurückgewiesen“, so der „Spiegel“.

Außerdem heißt es in der „Spiegel“-Stellungnahme: „Wir publizieren stets rein aus Gründen des Berichterstattungsinteresses und nie in Schädigungsabsicht, egal, über wen wir berichten.“ (KNA)

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