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Holger Friedrich, Verleger der „Berliner Zeitung“, hat den Informantenschutz verletzt.

© dpa/Britta Pedersen

Presserat rügt Verleger der „Berliner Zeitung“: Informantenschutz verletzt

Verleger hatte Springer Julian Reichelt als Informant preisgegeben.

Stand:

Der Deutsche Presserat hat die Verletzung des Informantenschutzes nach Ziffer 5 des Pressekodex durch den Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, gerügt. Dieser hatte den Namen eines Informanten, des ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben. 

Ziffer 5 Pressekodex

Der Presserat verwies dabei auf Ziffer 5 des Pressekodex, wonach die Presse Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung jedoch nicht preiszugeben habe. Als Verleger sei Holger Friedrich Teil der Presse, unabhängig davon, ob er noch weitere unternehmerische Funktionen innehabe. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses seien mehrheitlich der Meinung gewesen, dass es unbeachtlich sei, ob der Informantenschutz ausdrücklich vereinbart worden sei.

Der Presserat betonte, dass der Schutz von Informanten ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit sei. Könnten sich Hinweisgeber darauf nicht verlassen, würden das Vertrauen in die Presse und deren Glaubwürdigkeit insgesamt beschädigt. 

Im Gegensatz zu Verleger Friedrich hat die Redaktion der „Berliner Zeitung“ jedoch den Informantenschutz gewahrt, heißt es in der Meldung weiter. Die Mitglieder des Ausschusses wiesen einstimmig deshalb eine Beschwerde über einen Artikel aus der „Berliner Zeitung“ ab, in dem der Chefredakteur über die Preisgabe des Informanten durch seinen Verleger berichtet hatte. Dass Reichelt der Hinweisgeber war, sei zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt gewesen. 

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