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Markenrechte: Wende im Streit um "Die drei ???"

Nach Angaben des Stuttgarter Kosmos-Verlages ist das Testament des ursprünglichen Autors der Geschichten um die drei jungen Hobby-Detektive Justus, Peter und Bob aufgetaucht.

Düsseldorf - Robert Arthur, der die Abenteuer zunächst unter dem Namen von Krimi-Altmeister Alfred Hitchcock vermarktet hatte, habe sämtliche Rechte vor seinem Tod 1969 der Universität von Michigan (USA) vermacht. Nach den jüngsten Entwicklungen hatte das Düsseldorfer Landgericht einen für heute angesetzten Gerichtstermin kurzfristig auf September vertagt. Der Kosmos-Verlag, der "Die drei ???"-Bücher herausbringt, streitet sich mit dem zu Sony BMG gehörenden Europa-Verlag, der seit 1979 die Krimis als Hörspiel-Reihe in Deutschland vermarktet. Sony BMG hatte vor einigen Jahren Lizenzrechte von der Tochter Arthurs erworben und daraus Ansprüche auf die gesamte Reihe abgeleitet.

Kosmos dagegen hatte 1999 den Namen "Die drei ???" als Marke eintragen lassen. Arthurs Tochter habe ihre Erbberechtigung nie nachweisen können und das Testament ihres Vaters verschwiegen, sagte der Geschäftsführer des Kosmos-Verlages, Michael Fleissner. Kosmos hofft nun, dass die Einstweiligen Verfügungen gegen "Die drei ???"-Hörspiele und -Bücher bald aufgehoben werden.

Die 1964 erstmals in den USA und vier Jahre später in Deutschland erschienenen Geschichten genießen hierzulande Kultstatus. Alte Hörspielkassetten erzielen Sammlerpreise. Arthur selbst, der an der Universität Michigan tätig war, schrieb bis zu seinem Tod nur zehn Bände. Nachdem die Serie in den USA Anfang der Neunziger eingestellt wurde, setzte Kosmos die Reihe in Deutschland mit deutschen Autoren fort. Mehr als 130 Folgen sind inzwischen als Bücher erschienen und wurden etwa zwölf Millionen Mal verkauft. Die Hörspielkassetten und CDs gingen nach Auskunft von BMG 30 Millionen Mal über den Ladentisch. (tso/dpa)

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