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Auf dem Weg ins Gericht. Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker in Stuttgart.

© dapd

Update

Buback-Prozess: Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will aussagen

Wende im Prozess um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Buback: Die Verteidigung hat eine umfassende Aussage der angeklagten früheren RAF-Terroristin Verena Becker angekündigt.

Nach mehr als anderthalb Jahren im Prozess um die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback will sich die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erstmals zu den Tatvorwürfen äußern. Becker werde am 14. Mai eine Erklärung abgeben, kündigte ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart an. Becker werde etwa 15 bis 20 Minuten lang sprechen. „Sie kann einige Sachen so nicht stehenlassen“, sagte der andere Verteidiger Hans Wolfgang Euler außerhalb des Verhandlungssaals. Becker werde sich „umfassend zur Sache äußern. Sie wird sich nicht verstecken.“ Auf die Frage, was Becker sagen werde, antwortete Euler: „Sie wird sagen: ja oder nein.“

Kurz vor Ende der Beweisaufnahme vor zwei Wochen war die Nebenklage mit einem fragwürdigen Beweisantrag auf ganzer Linie gescheitert. Ein wegen Betrugs vorbestrafter und vermutlich psychisch kranker Ex-Mitarbeiter des ungarischen Geheimdienstes sollte als Zeuge gehört werden. Mit der Vernehmung von Wilhelm C. solle bewiesen werden, dass Verena Becker Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 erschossen habe.

Bilder: Die Opfer der RAF

C. habe einen Tonbandmitschnitt der DDR-Spionage gehört, auf dem Verena Becker mit Blick auf Buback sinngemäß gesagt habe: „Ich habe den Hund erschossen.“ Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnte aber die Vernehmung des Mannes, der im Gerichtssaal erschien, wegen „völliger Ungeeignetheit des Beweismittels“ ab.

Bildergalerie der RAF-Terroristen:

Die 59-Jährige ist angeklagt, als Mittäterin an der Ermordung Bubacks am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Michael Buback, Sohn des RAF-Opfers und Nebenkläger im Prozess, ist davon überzeugt, dass Becker selbst die Todesschützin gewesen ist. Hierfür hat der Prozess allerdings bislang keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben. (dpa)

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