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Treffen sich - indirekt - mal wieder vor Gericht: Recep Tayyip Erdogan (links) und Jan Böhmermann

© dpa

OLG Hamburg urteilt über Schmähgedicht: Böhmermann und Erdogan wieder vor Gericht

Oberlandesgericht Hamburg urteilt am Dienstag: Darf Böhmermann weite Teile seines Schmähgedichts über Erdogan nicht wiederholen?

Im Berufungsverfahren über das Schmähgedicht von TV-Moderator Jan Böhmermann will das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am Dienstag das Urteil verkünden. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte auf Unterlassung geklagt. Böhmermann hatte das Gedicht am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Bereits am 27. Februar hatte das Oberlandesgericht über die Berufung mündlich verhandelt. (AZ: 7 U 34/17)

Landgericht hatte Wiederholung weiter Teile des Gedichts verboten

Das Landgericht Hamburg hatte der Klage Erdogans mit Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und entschieden, dass Böhmermann weite Teile des Gedichts nicht wiederholen darf. Erdogan müsse die strittigen Passagen nicht hinnehmen, weil sie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Kernbereich berührten, hieß es zur Begründung. (AZ: 324 O 402/16) Das OLG ließ schon erkennen, dass es dem Spruch des Landgerichts folgen wird.

Während Böhmermann ein Verbot einzelner Passagen nicht hinnehmen will, dringt Erdogan auf ein vollständiges Verbot des Gedichts. Der Satiriker hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ teils wüste Beschimpfungen gegen Erdogan vorgetragen, ihm Sex mit Tieren unterstellt. Zur Begründung hatte der Moderator gesagt, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. Der Show folgten heftige Verstimmungen zwischen der Türkei und Deutschland. (mit epd)

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