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Das Grundgesetz steht in einer Fußgängerzone in Leipzig.

© dpa/Hendrik Schmidt

Tagesspiegel Plus

75 Jahre Grundgesetz: Her mit einer dauerhaften Verfassung!

Artikel 146 des Grundgesetzes schreibt dessen Vorläufigkeit fest. Das lässt sich historisch erklären – aber nicht mehr begründen. Zum 35. Einheitstag im kommenden Jahr sollten wir ihn streichen und das Grundgesetz zu unserer Verfassung machen.

Ein Gastbeitrag von Markus Meckel

Stand:

Wer sich das Grundgesetz aus Anlass seines 75. Geburtstags einmal zur Hand nimmt und darin liest, stellt am Ende plötzlich fest, dass es nur vorläufig gilt: Der letzte Artikel 146 schreibt nämlich fest, dass es seine Gültigkeit an dem Tage verliert, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

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