Meinung: Abgeändert
Betrifft: „SPD droht den NeinSagern“ vom 28. September 2003 Müsste der Artikel 38 des Grundgesetzes nicht geändert werden?
Stand:
Betrifft: „SPD droht den NeinSagern“ vom 28. September 2003
Müsste der Artikel 38 des Grundgesetzes nicht geändert werden? Statt „Die Abgeordneten (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sollte es heißen: „Die Abgeordneten (…) sind Vertreter der Parteien, an deren Aufträge und Weisungen gebunden und nur dem Gewissen des Partei- bzw. Fraktionsvorsitzenden unterworfen.“
Rainer Leppin, Berlin-Charlottenburg
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