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Meinung: Behauptungen sind nicht geschützt

„Die Doppelmoral des Westens“ vom 24. Februar 2006 Roger Cohen hat Recht: Die Meinungsfreiheit gilt für jede Meinungsäußerung, unabhängig davon, wie andere ihren Inhalt bewerten.

„Die Doppelmoral des Westens“

vom 24. Februar 2006

Roger Cohen hat Recht: Die Meinungsfreiheit gilt für jede Meinungsäußerung, unabhängig davon, wie andere ihren Inhalt bewerten. Das Menschenrecht schützt die Äußerung von Werturteilen als wesentliches Element für eine freie und demokratische Gesellschaft. Nicht geschützt sind hingegen schlichte Tatsachenbehauptungen, also Äußerungen über Ereignisse, die dem Beweis zugänglich sind. Die Leugnung, dass Juden in Auschwitz in Gaskammern ermordet wurden, ist keine Meinung, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung und unterfällt als solche nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit. Die Verurteilung von Irving ist also keine Folge der Doppelmoral des Westens, sondern einer einfachen richtigen juristischen Unterscheidung zwischen Meinungen und schlichten Tatsachenäußerungen.

Dr. Barbara Lüders, Berlin-Kreuzberg

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