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Meinung: „Elena“ schafft den gläsernen Arbeitnehmer

„Arbeitgeber wollen Datenerfassung schneller ausweiten“von Rainer Woratschka vom 3. JanuarSchon im ersten Datenschutzgesetz hatten Arbeitnehmer das zwiespältige Recht, vom Arbeitgeber Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu verlangen.

„Arbeitgeber wollen Datenerfassung schneller ausweiten“

von Rainer Woratschka vom 3. Januar

Schon im ersten Datenschutzgesetz hatten Arbeitnehmer das zwiespältige Recht, vom Arbeitgeber Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu verlangen. Zwiespältig, weil der Arbeitgeber gezwungen war, die in mehreren Anwendungen mit unterschiedlichen Datenmodellen und Programmiersprachen vorhandenen Daten zusammenzutragen. Je mehr Auskunft verlangt würde, desto gläserner der Arbeitnehmer.

„Elena“ führt nun die bei Arbeitgebern in unterschiedlicher Qualität und Komplexität vorhandenen Datensammlungen in einem riesigen „Datawarehouse“ zusammen und schafft damit – zumindest IT-technisch – den bundesweit gläsernen Arbeitnehmer.

Die ausschließlich gesetzeskonforme Nutzung dieser Riesendatensammlung ist kaum zu überwachen, wobei die Überwachung selbst schon ein kaum kalkulierbares Risiko darstellt, auf jeden Fall den Kreis der Zugriffsberechtigten enorm erhöht.

Dabei wäre das Problem, das „Elena“ lösen soll, viel einfacher zu beherrschen gewesen. Jedes halbwegs ausgereifte Lohnrechnungsprogramm kann auch Gehaltsbescheinigungen erstellen. Nur weil jedes Amt, jeder Kindergarten, jede Versicherung eigene Vordrucke entwickelt und nur diese akzeptiert, gerät die Lohnbescheinigung zu einer aufwendigen Handarbeit.

Hätte der Gesetzgeber vorgegeben, welche Daten zu bescheinigen sind und dabei die äußere Form der Bescheinigung dem Arbeitgeber überlassen, bräuchte man weder ein „Bundesdatawarehouse“ noch hätten Personaler und Lohnrechner unzumutbar viel Handarbeit.

Axel Hillmann, Bodenheim

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