Beschneidung: Es wird, wie es war
Es ist ein typischer Pragmatismus, den Justizsenator Thomas Heilmann in der Beschneidungsfrage an den Tag legt. Statt sich mit anderen Ländern auf eine Linie zu einigen und über jene zu entscheiden, die mit der Beschneidungspraxis im Alltag zu tun haben, hat er sich mit den Betroffenen zusammengesetzt, um mit ihnen eine pragmatische Lösung zu finden.
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Es ist ein typischer Pragmatismus, den Justizsenator Thomas Heilmann in der Beschneidungsfrage an den Tag legt. Statt sich mit anderen Ländern auf eine Linie zu einigen und über jene zu entscheiden, die mit der Beschneidungspraxis im Alltag zu tun haben, hat er sich mit den Betroffenen zusammengesetzt, um mit ihnen eine pragmatische Lösung zu finden. Gleichzeitig hat er sorgsam darauf geachtet, keine Handlungsanweisung zu erteilen – das hat Generalstaatsanwalt Ralf Rother übernommen, indem er seinen Staatsanwälten per Dienstanweisung klarmachte, dass bei Beschneidungen kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe. So hat Heilmann sich nicht wegen eines möglichen Bruchs der Gewaltenteilung angreifbar gemacht, und zudem hat er das Signal einer toleranten und weltoffenen Stadt ausgesandt, in der Juden und Muslime mitsamt ihren Riten und Ritualen willkommen sind. Genau genommen ändert sich also: nichts. Denn schon vor dem Kölner Urteil, das in der juristischen Literatur nicht mehrheitsfähig ist, wurde die Beschneidung im Regelfalle nicht verfolgt, zumal dafür ein Strafantrag nötig gewesen wäre, den das beschnittene Neugeborene oder seine Angehörigen üblicherweise nicht stellen. Heilmann hat also mit einfachen Mitteln für Rechtssicherheit gesorgt, wo andere Bundesländer sich nicht festlegen. Ob das künftig sogar noch Beschneidungstourimus bringt? fk
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