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Meinung: Faire Kritik, bitte schön

„Beute machen“ vom 5. Oktober Der Artikel erweckt den Eindruck, der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde eigenmächtig und völlig neue Personengruppen zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags heranziehen.

„Beute machen“ vom 5. Oktober

Der Artikel erweckt den Eindruck, der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde eigenmächtig und völlig neue Personengruppen zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags heranziehen. Kein Wort vom Gesetzgeber, der den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen hat und dass die Rundfunkanstalten diese gesetzliche Grundlage lediglich vollziehen. Wenn „errechnet“ wird, dass zehn Prozent der Gebührenzahler zukünftig mehr zahlen, ist dies falsch. Es wird dabei unterschlagen, dass es für ca. 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger zu einer Entlastung kommt. Während der Artikel eine mögliche Mehrbelastung für Menschen mit Behinderung betont, bleibt unerwähnt, dass ARD und ZDF Anstrengungen unternehmen, für Menschen mit Behinderungen erweiterte barrierefreie Angebote ab 2013 (z.B. Untertitelung der Erstsendungen im Ersten) zur Verfügung zu stellen.

Schließlich wird das gute Recht eines Bürgers, sich aus sozialen Gründen befreien zu lassen, zum „gewaltigen Verwaltungsaufwand“. Dies ist falsch: Bei den Ämtern wird kein Mehraufwand produziert, weil sie die entsprechenden Bescheide (z. B. ALG II) auf jeden Fall ausstellen müssen. Auch bei den Beitragszahlern und der GEZ wird kein zusätzlicher Aufwand generiert, weil es verwaltungstechnisch keinen Unterschied macht, ob sich jemand aus gesundheitlichen oder aus sozialen Gründen befreien lässt.

Dr. Hermann Eicher, Justitiar des

Südwestrundfunks, Mainz

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