zum Hauptinhalt
Wegen Bestechlichkeit, Untreue und Betrug wurde die frühere NDR-Fernsehchefin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

© dpa

Drehbuchaffäre: Gericht verurteilt Ex-NDR-Fernsehchefin zu Bewährungsstrafe

Als Fernsehchefin des NDR schob Doris Heinze dem Sender eigene Drehbücher und solche ihre Mannes unter Pseudonym zu. Das Hamburger Landgericht hat die 63-Jährige nun wegen Bestechlichkeit, Untreue und Betrugs verurteilt.

Die ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze muss nicht ins Gefängnis. In der sogenannten NDR-Drehbuchaffäre verurteilte das Hamburger Landgericht die 63-Jährige am Montag wegen Bestechlichkeit, Untreue und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und setzte das Strafmaß zur Bewährung aus. Heinze hatte dem NDR als Filmchefin mehrere Drehbücher unter Pseudonym untergeschoben, die entweder sie selbst oder ihr Mann geschrieben hatten. Im Sommer 2009 war dies aufgeflogen. Der Staatsanwalt hatte eine dreijährige Haftstrafe und 40 000 Euro Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung forderte dagegen sieben Monate auf Bewährung.

Die Causa Heinze ist ein doppelter Fall. Da ist ihr Sturz aus der Beletage des öffentlich-rechtlichen Senders, da ist der Fall selbst, der ausreichend Ingredienzen für ein spannendes Drehbuch hat. 1991 wurde die gebürtige Mülheimerin Leiterin des Programmbereichs Fernsehfilm, Spielfilm und Theater beim NDR. Bis zur Suspendierung im August 2009 brachte ihre Abteilung fast 400 Filme in die Programme von ARD und NDR. Das machte die ausgewiesene Fachfrau Heinze einflussreich und mächtig. Sie erfand „Tatort“-Kommissare wie Charlotte Lindholm (Hannover) oder Klaus Borowski (Kiel). Für manche Produktion lieferte sie das Drehbuch selbst. Als Doris Heinze und, wie die Ermittlungen ergaben, auch als „Marie Funder“.

Dafür bekam sie das volle Honorar von 26 000 Euro, wo Heinze als NDR-Angestellte nur die Hälfte kassierte. Das System funktionierte und wurde ausgeweitet. Ihr Mann, Claus Strobel, schrieb unter dem Pseudonym „Niklas Becker“ Vorlagen, die die Fernsehspielchefin zur Produktion freigab. So an Heike Richter-Karst, die dann die Drehbücher des Ehepaars für den NDR verfilmte. Vor Gericht standen alle drei. Ihnen wurden zwischen November 2003 und Juli 2007 insgesamt 14 Straftaten zur Last gelegt. Das Gericht verurteilte Strobel und Richter-Karst nun jeweils zu einer Geldstrafe.

Doris Heinze sagte in ihrem Schlusswort, sie sei sich bewusst gewesen, dass die Verschleierung ihres richtigen Namens Unrecht gewesen sei. Die juristische Dimension sei ihr aber nicht klar gewesen. Sie habe gute Filme machen wollen.

„Bestechlich bin ich in meinem ganzen Leben nicht gewesen.“ Ebenso vehement wehrte sie sich gegen die „Unterstellung“ der Staatsanwaltschaft, der Prozess sei geeignet, ihr neues Buch bekannter zu machen. „Höhere Gewalt: Karl Hieronymus Schröders erster Fall“ ist ein Krimi, Bezüge zur Autorin soll er nicht enthalten.

Doris Heinze vermittelte vor Gericht den Eindruck einer von eigener Schuld und vom großen Schicksal geschlagenen Frau. In ihrer Amtszeit war sie eine attraktive, exquisit gekleidete Erscheinung. Bei Autoren und Produzenten war sie gefürchtet, einer nannte sie „Eisvogel“. Tempi passati. (mit dapd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false