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Meinung: Grenzwertig

„Aus Angst vor uns selbst“ vom 25. März Kinder mit Down-Syndrom (Trisomie 21) unterscheiden sich von anderen Kindern dadurch, dass sie etwas anders aussehen und erheblich langsamer denken als die Mehrheit ihrer Altersgenossen.

„Aus Angst vor uns selbst“ vom 25. März

Kinder mit Down-Syndrom (Trisomie 21) unterscheiden sich von anderen Kindern dadurch, dass sie etwas anders aussehen und erheblich langsamer denken als die Mehrheit ihrer Altersgenossen. Ansonsten sind sie genauso liebenswerte und lernfähige Geschöpfe wie Frau Sauerbrey und haben nach meiner Überzeugung zunächst einmal dasselbe Lebensrecht, das die Autorin für sich selbst in Anspruch nimmt.

Die Äußerung der Autorin, die alleinige Entscheidung einer Mutter – Väter kommen in ihrer Argumentation seltsamerweise gar nicht vor! – zur Abtreibung eines behinderten Kindes sei „ethisch vertretbar“, wenn sie nur nicht leichtfertig erfolge, halte ich für entsetzlich unreflektiert. Sie öffnet der Euthanasie Tür und Tor. Es handelt sich dabei um eine äußerst extreme Privatmeinung, die glücklicherweise keineswegs den gesellschaftlichen Konsens in der Bundesrepublik wiedergibt. Denn sie würde ja die Abtreibung schon allein

aufgrund der individuellen Karriereplanung der Mutter erlauben, selbst wenn gar keine persönliche oder soziale Notlage gegeben ist.

Die Tatsache, dass die Abtreibung von Embryos mit Fehlbildungen unter bestimmten Umständen straffrei bleibt, heißt aber nicht, dass sie ethisch in jedem gut reflektierten Fall vertretbar ist. Sie bedeutet nur, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass sich nicht jedes Drama des Lebens mit dem Strafrecht beheben lässt. Denn ein Drama ist der durch die pränatale Diagnostik erzeugte Entscheidungsdruck in jedem Fall. Die Auffassung von Frau Sauerbrey schließlich, dass das ungeborene Kind lediglich „als Möglichkeit“ existiere und daher vor der Geburt nur einen „abgeschwächten Schutz“ seines Rechtes auf Leben beanspruchen könne, unterscheidet sich logisch in nichts von dem Fundamentalismus jener, die jede Abtreibung als „Kindesmord“ verunglimpfen, und sei die soziale Lage der Eltern noch so verzweifelt. Auf die Argumentation von Frau Sauerbrey passt so gesehen trefflich der Satz von Ernst Klee: „Wir haben den scheinbar Nichtbehinderten klarzumachen, dass ihre Unfähigkeit, Behinderte als Gleiche zu begreifen, ihre eigene Behinderung ist.“

Prof. Dr. Jörg Ramseger, Berlin

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