Meinung: Gut vorbereitet
„Die letzte Entscheidung“ (Leserbrief) vom 18. September Zum Thema Sterbehilfe kann sachkundige Information bei der „Patientenschutzorganisaton Deutsche Hospizstiftung“ (Telefon 030/2844484) eingeholt werden, auch zur Patientenverfügung, die Einfluss auf die Unterlassung unbegrenzter künstlicher Ernährung hat.
Stand:
„Die letzte Entscheidung“ (Leserbrief)
vom 18. September
Zum Thema Sterbehilfe kann sachkundige Information bei der „Patientenschutzorganisaton Deutsche Hospizstiftung“ (Telefon 030/2844484) eingeholt werden, auch zur Patientenverfügung, die Einfluss auf die Unterlassung unbegrenzter künstlicher Ernährung hat. Diese Verfügung sollte man bei sich führen, dann droht auch nicht das beschriebene „erzwungene Dahinsiechen“.
U. M. Simon, Berlin-Neukölln
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