zum Hauptinhalt

Meinung: Hartz im Test

TARIFVERTRAG FÜR LEIHARBEITER

Die Gewerkschaften sprechen von einem historischen Tag: Endlich gibt es einen Tarifvertrag für die knapp 300 000 Leiharbeitnehmer. Wer sich bereits auf das Ende des Flächentarifs gefreut hat, muss dagegen einen Rückschlag hinnehmen: Das Tarifsystem erreicht einen bislang ungeregelten Wirtschaftszweig. Für den Leiharbeiter bringt das eine Art Rechtsanspruch auf den Tariflohn, die Unternehmen müssen künftig mindestens den festgeschriebenen Stundensatz zahlen. In der Regel sind das für ungelernte Leiharbeiter 8,40 Euro und für Fachleute 10,60 Euro. Der absolute Mindestlohn, der nur für schwer vermittelbare Arbeitslose gezahlt werden darf, liegt bei 6,85 Euro. Ob das niedrig genug ist, um schlecht qualifizierte Langzeitarbeitslose in Arbeit zu bringen, muss die Praxis zeigen. Auch, ob die Unternehmen wirklich den Tarif zahlen. Und ob die berühmten PersonalService-Agenturen mit niedrigen Einstiegslöhnen Zehntausende von der Straße holen, wie Peter Hartz versprochen hat. Es bleiben Fragen und Zweifel. Nur nicht für Gewerkschafter. Die haben ihren Einflussbereich erweitert und die Dumpingkonkurrenz durch ganz billige Leiharbeiter eingeschränkt. alf

-

Zur Startseite