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Ermittlungen gegen Wiedeking: Im Verborgenen

Wenn man Aktionärsschützer fragt, welche Chancen sie staatsanwaltlichen Ermittlungen beim Verdacht von Kursmanipulation und Insidergeschäften geben, erntet man ein müdes Lächeln. Das Bild vom „zahnlosen Tiger“ wird bemüht – und auf die Statistik verwiesen.

Die Mehrzahl der von der Finanzaufsicht Bafin vorgelegten Fälle wird von den Staatsanwaltschaften mangels Beweisen eingestellt. Finden die Ermittler doch etwas, kommen die Schuldigen meist komfortabel davon. Laut Bafin summierte sich 2008 der höchste von einem Gericht verhängte Strafbefehl auf 32 500 Euro. Abschreckend ist das nicht. Eher eine Einladung, die Grenzen des Wertpapiergesetzes zu strapazieren, wenn es um milliardenschwere Übernahmen wie im Fall von Porsche und VW geht. Großverdiener Wendelin Wiedeking wird wahrscheinlich also wenig passieren, wenn der Staatsanwalt jetzt genauer prüft, ob bei der Übernahmeattacke auf VW alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Solange der Gesetzgeber zulässt, dass (selbst nach den Erfahrungen der Finanzkrise) bestimmte Geschäfte am Terminmarkt im Verborgenen bleiben, wird sich an diesem Skandal nichts ändern. mot

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