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Berliner Notarkammer: In der Regel neue Regeln

Nach den neuen Regeln will die Notarkammer jetzt auch "Anwendungshilfen" erarbeiten. Aber reicht das?

Von Sabine Beikler

Der Strukturvertrieb von Schrottimmobilien ist ein seit Jahren bekanntes übles Handelsgeschäft. Seit Jahren warnen Notarkammern anderer Bundesländer vor dieser Praxis, die sie standeswidrig nennen. Auch die Bundesnotarkammer hat dies in einem Rundbrief 2007 an alle Kammern deutlich zum Ausdruck gebracht. Aber erst jetzt hat die Berliner Notarkammer auf öffentlichen Druck hin reagiert und ihre laschen Vorschriften den Bundesrichtlinien angepasst. Künftig ist eine systematische Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme „in der Regel“ unzulässig. Man hätte „in der Regel“ weglassen und so eine Vertragsaufspaltung als unzulässig deklarieren können, sofern es keine begründeten Ausnahmen gibt. So sagt es die Bundesnotarkammer, so sehen es auch Notare. Die Notarkammer wacht über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder, heißt es. Obwohl das Geschäft mit Schrottimmobilien spätestens seit dem Rücktritt des CDU-Politikers Braun von seinem Senatorenamt bekannt ist, hat sich die Notarkammer nicht durch Selbstkritik und Anprangern unlauterer Geschäftsmethoden hervorgetan. Jetzt will sie „Anwendungshilfen“ erarbeiten. Verpflichtend sind diese aber nicht. Wer so lax agiert wie die Notarkammer, wird das Vertrauen der Verbraucher nicht zurückgewinnen.

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