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Lesermeinung: Allgemeinheit vor Datenzugriff schützen!

Zu: „Unerlaubt neugierig“, 4.4.

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Zu: „Unerlaubt neugierig“, 4.4.

Man reibt sich verwundert die Augen, wenn eine Datenschutzbeauftragte als Reaktion auf den festgestellten Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen in den Brandenburger Finanzämtern vorrangig die vermeintlich unverhältnismäßige Überprüfung der Mitarbeiter anprangert. Natürlich darf eine Datenschutzbeauftragte gerne auch die Rechte von Behördenmitarbeitern schützen, doch dachte ich bisher, Kernaufgabe einer Datenschutzbeauftragten wäre, die Allgemeinheit vor willkürlichem behördlichen Missbrauch zu schützen. Das Problem liegt doch auch nicht in einer „unerlaubten Neugier“, wie Ihre Artikelüberschrift suggeriert – wie könnte ein menschliches Grundmotiv unerlaubt sein –, sondern vielmehr in dem „ermöglichten Zugriff“ auf die Daten. Hier sehe ich ein geeignetes Betätigungsfeld für die Brandenburger Datenschutzbeauftragte, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitgeber der Mitarbeiter der Finanzämter diesen nur jene Zugriffsrechte auf Daten gewährt, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich benötigen. Auf diese Weise könnte sie effektiv sowohl die Rechte Hunderttausender Steuerbürger als auch die der Mitarbeiter schützen.

Carsten Möller, Stahnsdorf

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