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Lesermeinung: Änderungen im FNP genau anschauen!

Umstrittene Gemeindevertretersitzung in Stahnsdorf , 29.9.

Stand:

Umstrittene Gemeindevertretersitzung in Stahnsdorf , 29.9. 2007

Die Gemeindevertretung hat den Vorentwurf des Flächennutzungsplans (VE-FNP) 2020 für Stahnsdorf beschlossen. Die vorgeschriebene öffentliche Auslegung dazu erfolgt noch bis zum 15. November im Gemeindezentrum. Während dieser Zeit hat jeder das Recht, Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen und Anregungen und Bedenken schriftlich bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen. Auffällig sind der noch immer sehr hohe Bevölkerungszuwachs und der leichtfertige Umgang mit Flächenverbrauch und -versiegelung mit der Ausweisung neuer Bauflächen und das fehlende Verkehrsentwicklungskonzept. Welche Verkehrslösungen wird es zur Entlastung des „Stahnsdorfer Hofs“ geben? Welche Maßnahmen sind zur Lärmminderung des nach Teltow am stärksten belasteten Ortes vorgesehen? Wird über die Erhaltung oder Vernichtung von landschaftlich und ökologisch wichtigen Grünflächen entschieden? Stolz wird berichtet, dass der Flächenverbrauch insgesamt um 4,6 Hektar geringer ist, als es die Planungen noch im Entwurf von 2000 vorsahen. Umso unverständlicher ist es, warum dann dafür die 4,9 Hektar große Pufferzone zwischen der Wohnsiedlung nach Teltow und dem Gewerbegebiet, die gleichzeitig Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftschneise mit überregionaler Bedeutung ist, Bauland werden muss. Dabei ist für diese Fläche die verkehrliche Erschließung in keiner Weise gesichert. Ebenso nicht nachvollziehbar ist eine Bebauung auf Teilflächen des Waldes an der Annastraße, dem Beethovenwäldchen und im Landschaftsschutzgebiet. Dafür brauchen wir keinen Flächennutzungsplan. Denn ohne diesen könnten diese schützenswerten Flächen nicht bebaut werden. Schauen Sie sich die bis 2020 zukunftsweisenden Änderungen im FNP genau an. Die Hälfte der Zeit ist schon verstrichen. Wir bitten alle Bürger, regen Gebrauch davon zu machen und ihr Recht zu nutzen, innerhalb dieser Frist zahl- und umfangreiche Vorschläge zur Änderung und Ergänzung der Planungen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Denn jede einzelne Anregung muss von der Gemeinde bewertet und „abgewogen“ werden. Das heißt, eine Ablehnung muss von der Gemeinde auch schriftlich begründet werden.

E. Standfuß, Bürgeriniative „Anwohner Striewitzweg“, Stahnsdorf

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