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Lesermeinung: „Anwalt ist besser“

Zu: „Keine Bauernfänger“, 22.3.

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Zu: „Keine Bauernfänger“, 22.3.

Ich erlaube mir auf Folgendes hinzuweisen: Der überwiegende Teil der Kollegen der Anwaltschaft sind weder „Bauernfänger“ noch „Gebührenschinder“, von einigen wenigen schwarze Schafen, die es leider überall gibt, abgesehen. Die anwaltliche Gebührenrechnung ist schon berufsrechtlich dem Mandaten ordentlich und nachvollziehbar mitzuteilen; anderenfalls wird der Vergütungsanspruch nicht fällig. Der Anwalt hat den Mandanten über die zu erwartenden Gebühren aufzuklären. Hält der Mandant die Gebühren für nicht angemessen, können diese durch die Rechtsanwaltskammern überprüft werden.

Zu den angeblich transparenten Preisen: Bis zu einem Streitwert von 300 Euro beträgt die Mindestgebühr der Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 11,60 Euro (brutto) und maximal 29 (brutto) für jeden Anwalt. Die von der Ladenkette „Juraxx“ genannten Pauschalpreise sind daher nicht etwa besonders preisgünstig. Erst bei höheren Streitwerten steigt die Gebühr entsprechend an. Der Schwellenwert der Erstberatung für Verbraucher von maximal 190 Euro (netto) ist erst ab einem Streitwert von über 6000 Euro überschritten. Bei einem höheren Streitwert darf und muss der Mandant eine entsprechend werthaltige Beratung verlangen können, die sich nicht durch „Pauschalpreisangebote“ erreichen lässt. Eine erbrechtliche Beratung, beispielsweise über größereVermögenswerte mit mehreren Beteiligten, ist weder für den Mandanten noch für den Anwalt sinnvoll, wenn diese für pauschal 35 Euro erfolgen soll.

Ob franchisegestützte Anwaltsdiscounter, die sich aus der Vielzahl der stellenlosen Berufsanfänger rekrutieren, eine seriöse Beratung für den kleinen Geldbeutel tatsächlich leisten können, muss an dieser Stelle ernsthaft bezweifelt werden. Die Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege, die beauftragt ist mit gemeinnützigen Diensten der Pflichtverteidigung, der Beratungs und Prozesskostenhilfe, ist nicht vergleichbar mit den am Markt herrschenden Wettbewerbern der Billigflieger, Lebensmittel und Elektronikdiscounter. Den wirklichen Preis zahlt am Ende der Mandant und meist zahlt er bei dem System „Geiz ist geil“ nur drauf. Insofern gilt es nach dem Motto des Deutschen Anwaltsvereins: „Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser.“

Lars Eike Strobel, Rechtsanwalt

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, per E-Mail

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