Lesermeinung: Ausländerwahlrecht
Zu: „Schatten“, 9.12.
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Zu: „Schatten“, 9.12.
Auch ich habe mich mit meiner Fraktion zum Antrag enthalten und dies aus gutem Grund. Was Herr Schwemmer von der DVU zu diesem Antrag Verquastes und Unverdautes sagte, war mir dabei völlig gleichgültig. Dass unser Verhalten nicht gegen Ausländer gerichtet war, zeigt sich gerade in unserer Enthaltung, denn an sich hätte man diesem Antrag strikt ablehnen müssen.
Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen: „ ... Einführung des Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten, die mindestens ein Jahr in einer Kommune des Landes Brandenburg wohnhaft sind." Dies alles ohne jegliche Differenzierung und ohne Auflagen, nur einfach so.
Noch dazu vor dem Hintergrund, dass nun mittlerweile alle Parteien, bis auf die PDS, begriffen haben, dass Integration nur möglich ist, wenn brauchbare Deutschkenntnisse und eine demokratische Grundeinstellung vorliegen. Dass es vor allem an Ersterem hapert, lässt sich ständig in Potsdam beobachten und wurde auch durch den Bericht der Ausländerbeauftragten nachgewiesen. An diesem Tatbestand konnten auch die teilweise sehr selbstgerechten und belehrenden Ausführungen von Frau Albana Gjoka vom Ausländerbeirat nichts ändern.
Um es klar zu sagen: Ja, es ist noch Etliches zu tun, um den bei uns lebenden integrationswilligen Ausländern faire Chancen einzuräumen. Populistisches Gutmenschentum hilft aber nicht weiter, es verspricht nur etwas, was nicht zu halten ist.
Eberhard Kapuste, CDU Stadtverordneter
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